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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #171
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Die Bundeswehr ist da eine ziemlich stumpfe Verwaltungsbehörde.
    Da wird einfach ausgerechnet, was die Bundeswehr für die Ausbildung eines Soldaten, der die Bundeswehr verlassen möchte, gekostet hat. Dagegen gerechnet wird, was derjenige davon bereits "abgedient" hat.
    Bestimmte Kosten werden dabei angerechnet, andere nicht. Es handelt sich bei SanOA überwiegend um das Ausbildungsgeld.
    Die genauen Kosten werden für den Einzelfall ausgerechnet, eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich. Warum es in diesem Fall abgelehnt wurde, ergibt sich zumindest nicht aus dem Artikel.
    Bei KDVlern gilt der Grundsatz dass niemand entgegen seinem Gewissen gezwungen sein darf, Kriegsdienst zu leisten weil er aus Sorge vor dem finanziellen Ruin sich nicht traut einen KDV-Antrag zu stellen. Das wird m Einzelfall bewertet.

    Die Bundeswehr hatte eine Weile ein Problem, dass junge Abiturienten sich erst verpflichtet haben (meist um den NC zu umgehen) und dann später die KDV-Karte gezogen haben. Teilweise wurden die KDV-Anträge als unbegründet zurückgewiesen. Teilweise wurden die SanOA entlassen, eben dann mit Rückzahlung der Studienkosten.
    Ein paar waren so schlau und sind dann z.B. so um das Physikum rum raus. Aber durchaus mit unterschiedlichen Tricks. Aber ich schweife ab.

    Das Ganze ist aber eben nicht vergleichbar mit der Landarztquote.
    Die Kosten sind bei der Bundeswehr überschaubar und es gibt eben keine Verpflichtung zum unternehmerischen Risiko. Außerdem hat die Bundeswehr weder mit der Ärztekammer noch mit der KV was zu tun.
    Verlässt man die Bundeswehr ist das ein Verwaltungsakt der abgearbeitet wird und gut ist. Da muss man keine Befürchtungen haben, dass man danach keine (zivile) Zulassung bekommt oder sonstige Repressalien.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #172
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Das Ganze ist aber eben nicht vergleichbar mit der Landarztquote.
    .
    Ist mir völlig bewußt. Der entscheidende Punkt für mich ist der, daß das erste Gericht in NRW eben nicht mal so auf Ratenzahlung befindet und somit aus der Strafzahlung "hintenrum" so eine Art Studienkredit wird. Die "Ratenzahlung" wird dann der Gerichtsvollzieher vornehmen müssen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #173
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Auf Ratenzahlung würde ich mich bei der Landarztquote auch nicht verlassen. Und wie du schon geschrieben hast- durch eine gescheiterte Selbständigkeit oder eben auch Austritt aus dem Vertrag nach dem Studium aber vor Erfüllung der Pflichten, wird auch eher kein Vermögen da sein.

    Bei der Bundeswehr gibt es zwar auch keine Garantie, aber man hat eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die bisher gelebte Praxis auch weiter beibehalten wird.
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  4. #174
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Die Urteilsbegründung ist noch nicht raus. Ich wollte u.a. darauf hinaus, daß eine Ratenzahlung verweigert wurde, was das Gericht wohl auch so durchgewunken hat. Stichwort: Vermögensvorteil. Ok, der Betrag von 58.000 EUR ist noch halbwegs überschaubar. Halbes Jahresgehalt für einen OA. Oder eine Hypothek aufs Haus.

    In einem Anfall von Hybris (anders kann man sich das gar nicht erklären) haben in diesem Thread aber einige geschrieben, die Forderung von 250.000 EUR würde ja sicherlich im Falle des Falles in eine "handliche" Ratenzahlung aufgeteilt, um ja niemandem "wehzutun". Dumm nur, daß in NRW das erste Gericht das jetzt anders sieht. Bei den 250.000 EUR aus der Laumann-Falle dürfte der Strafaspekt auch im Vordergrund stehen- soooviel kostet ein Studium nämlich nicht. Erst recht nicht in NRW.
    Da stimme ich dir vollkommen zu! Ratenzahlung wird das Land bestimmt nicht einfach aus gutem Willen anbieten.



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  5. #175
    Registrierter Benutzer
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    Aber ohne Ratenzahlung wird das Land doch überhaupt kein Geld erhalten. Oder woher soll man 250k auf einmal bezahlen, am besten bar in 500er Bündeln? Und bei einem armen Studenten gibt's auch nichts zu pfänden.

    Wenn man tatsächlich FA für Innere Medizin werden möchte, kann man 5-6 Jahre nebenbei Geld beiseite legen und ggf. einen Kredit aufnehmen, falls man dann nach Erhalt des FA-Titels die 10 Jahre auf dem Land verweigert. Bis die Strafe dann tatsächlich fällig wird (Einlegen von Widerspruch nach Strafbescheid, Vorschlag Ratenzahlung -> evtl. Ablehnung der Ratenzahlung -> mglw. erneute Möglichkeit auf Widerspruch, evtl. gerichtliche Klärung) ist man vielleicht schon Oberarzt und kann sich einen solchen Kredit wahrscheinlich noch einfacher leisten.

    Wenn ich mich entscheiden müsste zwischen "niemals Medizin studieren" (fürs Ausland kein Geld, keine finanzielle Hilfe durch Familie etc.) und "als OA eine 250k Strafe zahlen", dann würde ich definitiv letzteres wählen.

    Und eine Strafe während des Studiums durch z.B. eine nicht bestandene und Regelstudienzeit verlängernde Prüfung scheint mir sehr unwahrscheinlich. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass man für jede Prüfung nur 1 Versuch hätte (zumindest für Prüfungen, die bei Nicht-bestehen die Regelstudienzeit verlängern).

    Durch die 250k, die das Land "verdient", würde es auch einen potentiellen Landarzt verlieren, vielleicht sollte man das im Hinterkopf behalten im Bezug auf Verzögerungen und Strafe.



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