Die Bundeswehr ist da eine ziemlich stumpfe Verwaltungsbehörde.
Da wird einfach ausgerechnet, was die Bundeswehr für die Ausbildung eines Soldaten, der die Bundeswehr verlassen möchte, gekostet hat. Dagegen gerechnet wird, was derjenige davon bereits "abgedient" hat.
Bestimmte Kosten werden dabei angerechnet, andere nicht. Es handelt sich bei SanOA überwiegend um das Ausbildungsgeld.
Die genauen Kosten werden für den Einzelfall ausgerechnet, eine Ratenzahlung ist grundsätzlich möglich. Warum es in diesem Fall abgelehnt wurde, ergibt sich zumindest nicht aus dem Artikel.
Bei KDVlern gilt der Grundsatz dass niemand entgegen seinem Gewissen gezwungen sein darf, Kriegsdienst zu leisten weil er aus Sorge vor dem finanziellen Ruin sich nicht traut einen KDV-Antrag zu stellen. Das wird m Einzelfall bewertet.
Die Bundeswehr hatte eine Weile ein Problem, dass junge Abiturienten sich erst verpflichtet haben (meist um den NC zu umgehen) und dann später die KDV-Karte gezogen haben. Teilweise wurden die KDV-Anträge als unbegründet zurückgewiesen. Teilweise wurden die SanOA entlassen, eben dann mit Rückzahlung der Studienkosten.
Ein paar waren so schlau und sind dann z.B. so um das Physikum rum raus. Aber durchaus mit unterschiedlichen Tricks. Aber ich schweife ab.
Das Ganze ist aber eben nicht vergleichbar mit der Landarztquote.
Die Kosten sind bei der Bundeswehr überschaubar und es gibt eben keine Verpflichtung zum unternehmerischen Risiko. Außerdem hat die Bundeswehr weder mit der Ärztekammer noch mit der KV was zu tun.
Verlässt man die Bundeswehr ist das ein Verwaltungsakt der abgearbeitet wird und gut ist. Da muss man keine Befürchtungen haben, dass man danach keine (zivile) Zulassung bekommt oder sonstige Repressalien.