teaser bild
Seite 37 von 42 ErsteErste ... 27333435363738394041 ... LetzteLetzte
Ergebnis 181 bis 185 von 207
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #181
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Registriert seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    Wenn erstmal x Leute in der Privatinsolvenz hängen und man damit genügend gezeigt hat, dass man da ernst macht, werden die Leute ihre Bewerbung schon bleiben lassen, wenn sie es eigentlich gar nicht ernst meinen bzw. kuschen, weil sie halt freiwillig diesen Knebel-Vertrag unterschrieben haben.
    Ich wäre wirklich nicht überrascht, wenn das Land pauschal jede Form von Ratenzahlung ablehnt und die Leute sehenden Auges in die Privatinsolvenz knüppelt.

    (Vorausgesetzt, dieser öffentlich-rechtliche Vertrag wird nicht eben doch für sittenwidrig befunden. Ich sehe das als einzigen denkbaren Ausweg aus diesem Vertrag. All die anderen Ansätze, die hier diskutiert wurden, setzen nach meinem Gefühl viel zu viel wohlwollende Kooperation des Landes voraus.)



  2. #182
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ich finde diese Blauäugigkeit „Dann nehm ich halt nen Kredit auf und zahle damit die Strafe ab“ sehr niedlich. Bank: Wofür möchten Sie den Kredit? Kunde: Ich muss eine Vertragsstrafe von 250k abzahlen. Bank: ^^
    Nicht zu vergessen: "´isch ´abe garr keine Sicherheiten".
    Der Denkfehler mit der OA-Innere Stelle taucht auch immer wieder auf, die Leute sollen doch primär den FA für Allgemeinmedizin machen und dafür, daß hier kein kardiologischer Schwerpunkt o.ä. gesetzt wird während der WB (falls man wirklich eine Innere-WBS ergattert hat), dafür werden die Chefs schon sorgen.

    Was spricht eigentlich dagegen, wenn die 250.000 EUR schon vorhanden sind (oder sicherheitslos als Kredit vergeben werden, was ich, wie gesagt, bezweifle) davon für sagen wir mal 120.000 im EU-Ausland zu studieren, sich von dem Rest eine schöne Bude zu kaufen, und dann mit völliger Wahlfreiheit nach ´schland zurückzukehren (oder ins Land der Wahl?).

    Zitat Zitat von tup74 Beitrag anzeigen
    Aber ohne Ratenzahlung wird das Land doch überhaupt kein Geld erhalten. Oder woher soll man 250k auf einmal bezahlen, am besten bar in 500er Bündeln? Und bei einem armen Studenten gibt's auch nichts zu pfänden.

    Wie der Staat eine Forderung von 250.000 EUR üblicherweise eintreibt, erzählt jeder Steuerberater oder Schuldnerberater. Da gibt es auch noch "Ersatzfreiheitsstrafen". Also vielleicht mit Ach und Krach 100.000 EUR am Ende der WB zusammengekratzt, Ersparnisse, Hypothek auf der Oma ihr klein Häuschen...da macht sich eine Freiheitsstrafe während der ersten FA-Stelle sicher sehr gut...
    Der Staat ist eben nicht irgendein Versandhaus...
    Davon abgesehen, kann man sich Geldstrafen oder Bußgeldern (falls die Forderung so definiert wird) nicht durch eine Privatinsolvenz entledigen. Juristen wissen sicher mehr.

    Als Wetteinsatz auf einen Studienplatz erscheint mir der private Ruin viel zu hoch.

    In der Privatinsolvenz wird man auch nicht wählerisch sein können bzgl. der Klinik-Arbeitsstätte/Ort und Bedingungen. Der Staat gewinnt also in jedem Fall- wie im Casino
    Geändert von tarumo (31.12.2019 um 16:44 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #183
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Zitat Zitat von tup74 Beitrag anzeigen
    kann man 5-6 Jahre nebenbei Geld beiseite legen und ggf. einen Kredit aufnehmen.
    Die Summen, die man während der WBZ (wenn es dumm läuft, wird man auch noch untertariflich bezahlt, z.B. in der Praxiszeit) zurücklegen kann, dürfte sich insgesamt in Grenzen halten. Oder soll hier propagiert werden, am besten von Tag 1 an auch keine Altersvorsorge zu betreiben? Selbst bei tariflicher Bezahlung kommt innerhalb von fünf Jahren ein Gesamtnetto von nur ca 180.000 EUR zusammen. Schafft man es, mit einem eremitischen Lebensstil und unter Verzicht auf jegliche private Vorsorge, die Hälfte seines Nettogehalts zu sparen, sind das erst 90.000 EUR. Dann geht aber das Auto zwischendurch kaputt...

    Es wird auch immer wieder übersehen: es geht nicht um "Freikaufbeträge" wie bei der Bundeswehr. Sondern man hat sich verpflichtet, ein Unternehmen zu gründen. Da muß eine Praxis gemietet und teuer eingerichtet werden (der Vorgänger hat alles, was verwertbar ist, sicher schon zu Geld gemacht), ggf. Personal angestellt (und von Tag 1 an bezahlt) werden. Der "Kreditjoker" und der "ich-hab-was-gespart"-Joker sind dann nämlich schon weg. Nach Praxiseröffnung rauskaufen wird es daher gar nicht erst geben.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #184
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.06.2002
    Semester:
    Been there, done that... there was no T Shirt
    Beiträge
    4.915
    Zitat Zitat von milz Beitrag anzeigen
    Die Naivität einiger hier ist wohl dem Lebensalter geschuldet und der Staat verhält sich höchst unmoralisch, das schamlos auszunutzen. Letztlich wird doch wo man hinschaut ständig versucht, die Leute über den Tisch zu ziehen bei Konsum, Finanzen, Versicherungen, Rente, Steuern, Abgaben, Kirche, GEZ, Hausbauvertrag, Tarifverträgen, Arbeitsbedingungen uswusf. Leute, macht mal die Augen auf! Der Staat will Hausärzte und keine Trittbrettfahrer, ein Exit ist nicht vorgesehen.
    Klar, prinzipiell schon richtig. Aber wer weiß schon, wie sauber die Verwaltung die Verträge formuliert bekommt. Kann durchaus sein, dass man sich letzten Endes bei unsauber formulierten Verträgen nachträglich doch "rauswieseln/rausklagen" kann, ich traue der öffentlichen Verwaltung einiges an Unfähigkeit, Schlendrian und Fahrlässigkeit zu



  5. #185
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    Klar, prinzipiell schon richtig. Aber wer weiß schon, wie sauber die Verwaltung die Verträge formuliert bekommt. Kann durchaus sein, dass man sich letzten Endes bei unsauber formulierten Verträgen nachträglich doch "rauswieseln/rausklagen" kann, ich traue der öffentlichen Verwaltung einiges an Unfähigkeit, Schlendrian und Fahrlässigkeit zu
    Der Vertrag ist doch schon komplett bekannt. Und wird sicherlich auch schon in Juristenforen diskutiert. Was "unverzüglich", "schuldhaftes Zögern" usw. heißen, werden die Gerichte entscheiden. Ebenso, ob es statthaft ist, eine 18jährige unter Androhung einer existenzbedrohenden Geldstrafe zur Eröffnung eines vollständig krankenkassenabhängigen Kleinunternehmens mehr als eine Dekade später zu zwingen. Was den Praxisteil angeht, haften die KV-Leute mit ihrem Privatvermögen für die vertragsgemäße Umsetzung und werden schon deswegen keinen Spielraum lassen.

    Ich plädiere ja für die nachträgliche Erklärung von "Unzurechnungsfähigkeit" mit Vertragsabschluss, alleine die Tatsache, einen dermaßen nachteilig aufgesetzen Vertrag unterschrieben zu haben, dürfte für die Einstufung schon langen
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



MEDI-LEARN bei Facebook