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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #186
    Diamanten Mitglied
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    Wobei man doch glaube ich deutlich älter sein muss als 18 um für diese Quote überhaupt ausgewählt werden zu können. Kann sein, dass ich mich vertue, aber es wurde doch eine abgeschlossene Berufsausbildung gefordert. Da kann sich keiner mit "ohhh, ich wusste es nicht" rausreden, da würden die Leute ja höchstens vom gegnerischen Anwalt ausgelacht. "Ja, aber sonst hätten Sie ja Patienten im KH pflegerisch betreut...oder wären Sie dafür auch zu "unreif" gewesen?!"

    Ich würde hier auf keine juristische Hilfe hoffen. Die Landarztquote war seit Jahren geplant, die werden sich schon viele juristische Einschätzungen besorgt haben.



  2. #187
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Woher kommt eigentlich die Info mit der Haftung der KV-Leute? Und was soll das sein? Das Zielvereinbarungsgespräch setzt drei zu besetzende vakante Sitze in Hintertupfingen voraus und bei Nichterfüllung wird das Haus gepfändet und der KV-Mensch bekommt nen Zweiwochenkurs, um danach als Landarzt dort arbeiten zu müssen, oder was?



  3. #188
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    Wobei man doch glaube ich deutlich älter sein muss als 18 um für diese Quote überhaupt ausgewählt werden zu können.
    Zumindest in NRW ist eine abgeschlossene Ausbildung rein optional.

    https://www.lzg.nrw.de/lag/h_auswahl...ien/index.html

    Abitur muss sein, der Rest ist Bonus und wird vermutlich relevanter, je mehr Leute über die Leibeigenenquote rein wollen.



    So oder so wird "Ich wusste nicht, was ich da unterschreibe" wahrscheinlich als Argument eher schwach sein.



  4. #189
    ehem-user-31-01-2020-1555
    Guest
    Interessant dürfte es auch werden, wenn man in der Verpflichtenden Klinikzeit in einer internistischen Krankenhaushölle ( die es ja laut diversen Foren utzern) zuhauf gibt, merkt, dass die Beschäftigung mit den typischen Innere-Erkrankungen nichts für einen ist. Da kann man nicht einfach auf ein anderes Fach wechseln.
    Eigentlich müsste auch die Pharmazie eine Landapothekerquote einführen. Da gibt es nämlich genau das gleiche Problem. Kein Arzt im Haus und sehr wenig Laufkundschaft. Von sämtlichen anderen Berufen ganz zu schweigen
    Geändert von ehem-user-31-01-2020-1555 (02.01.2020 um 01:43 Uhr)



  5. #190
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Woher kommt eigentlich die Info mit der Haftung der KV-Leute? Und was soll das sein??
    Für hauptamtliche Vorstände bei Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen existiert die persönliche Haftung gem. SGB IV und V. Die soll in erster Linie sicherstellen, daß die vorgesehenen Prüfungen korrekt durchgeführt werden (z.B. Wirtschaftlichkeitsprüfungen). Aus dem Grund gibt es bei Regressen auch kaum Spielraum. Es geht hier natürlich um genau den umgekehrten Fall, daß nämlich zu wenig oder gar keine (statt zuviel) Leistung erbracht wird. Und für die KV ist das auch Neuland. Es hat auch nichts mit der Strafzahlung zu tun, sondern ist einfach eine ergänzende Info, daß die zuständige KV schon aus persönlichem Interesse darauf achten wird, daß hier nicht getrickst wird, z.B. mit einer reduzierten Wochenstundenzahl etc...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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