teaser bild
Seite 8 von 42 ErsteErste ... 45678910111218 ... LetzteLetzte
Ergebnis 36 bis 40 von 207
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    05.03.2014
    Beiträge
    13
    Nachdem ich gehört habe, dass es für die Landarztquote NRW schon Zusagen gab, würden mich jetzt doch mal die Auswahlkriterien interessieren. Vielleicht kann man hier ja mal evaluieren mit welchen Eckdaten diejenigen einen Platz bekommen haben - also Abischnitt, Berufsausbildung, TMS Wert und Wohnort vielleicht?



  2. #37
    Banned
    Registriert seit
    14.07.2012
    Semester:
    FÄ 2021?
    Beiträge
    1.853
    Ich glaube einige hier überschätzen die Vertragsstrafe erheblich. 250.000 Euro, die auch noch von der Steuer absetzbar sind ( https://www.damm-legal.de/bfh-eine-v...gesetzt-werden ) ruinieren nicht das Leben oder die Familienplanung eines niedergelassenen Arztes/Ärztin. Die können unter Berücksichtigung der Steuerersparnis, wenn man einen Partner hat, der auch ein bisschen was zum Haushaltsauskommen beiträgt und man sparsam lebt, locker innerhalb von 1-2 jahren aus dem praxisgewinn abbezahlt werden. Wenn man schon ein Kind hat und, zahlt man halt über 3-4 jahre ab.
    Ehrlich gesagt bin ich mir fast sicher, dass es sogar die finanziell wesentlich attraktivere Variante ist, die Vertragsstrafe zu zahlen statt den Vertrag einzuhalten, denn eine Praxis in einer größeren Stadt wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegenüber einer Praxis im absoluten Hinterland wesentlich mehr zusätzlichen Bruttogewinn abwerfen als nur 25.000 Euro pro Jahr.
    Geändert von GelbeKlamotten (18.07.2019 um 21:55 Uhr)



  3. #38
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Der Denkfehler hierbei ist, daß die Praxis einem zugewiesen werden wird, d.h. man hat null Einfluß auf wirtschaftliche Bedingungen (Investitionsstau, Konkurrenz vor Ort, Zahl der Privatpatienten etc.). Desweiteren ist der betreffende Sitz logischerweise vakant. Das würde er aber vermutlich nicht sein, wenn es so viel Einkommen zu generieren gebe wie immer behauptet. Ansonsten müßte man ja gar nicht zu so drastischen Maßnahmen greifen.
    Ich habe auch noch nie gehört, daß man einen Jura-Studienplatz bekommt, wenn man sich verpflichtet, 10 Jahre ein Notariat vor Ort zu leiten, unter Strafandrohung, versteht sich.
    Aber schön, daß der/die PartnerIn gleich auch noch finanziell zurückstecken sollen für diesen ganzen Blödsinn. Hoffentlich erfolgt hier schon mal eine Vorab-Negativauslese über den Heiratsmarkt.

    Desweiteren beziehen sich alle Zahlen immer nur auf das Hier und Heute, die Zahlungen der GKV werden jedoch wie die der DRV schon in ein paar Jahren ins Bodenlose abstürzen, Stichwort Umlageverfahren. Eine zunehmende Spreizung zwischen einzahlenden Mitgliedern und beitragslosen Mitversicherten in der GKV ist jetzt schon gegeben, diese wird noch wie ein Turbo wirken.

    Das zitierte Urteil ist im übrigen schon ein wenig älter und ich würde mich nicht darauf verlassen, so könnten inzwischen im "Interesse eines übergeordneten Allgemeinwohls" Gerichtsentscheidungen anders ausfallen. Die Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern ist ja auch nicht mehr gegeben.

    Ärgerlich ist auch, daß nicht etwa zusätzliche Plätze geschaffen wurden, sondern diese Quote einfach abgezweigt wird. Das wiederum heißt, daß die regulären Kandidaten noch weiter benachteiligt werden...und wer sagt denn, daß der Herr L. (oder einer seiner Nachfolger) nicht aus den 10% mal eben 25%, 50% oder 80% machen werden? Wenn man es jetzt so gut findet, sollte es bei 80% doch auch noch ok sein?
    Geändert von tarumo (22.07.2019 um 17:06 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #39
    Banned
    Registriert seit
    14.07.2012
    Semester:
    FÄ 2021?
    Beiträge
    1.853
    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Der Denkfehler hierbei ist, daß die Praxis einem zugewiesen werden wird, d.h. man hat null Einfluß auf wirtschaftliche Bedingungen (Investitionsstau, Konkurrenz vor Ort, Zahl der Privatpatienten etc.). Desweiteren ist der betreffende Sitz logischerweise vakant. Das würde er aber vermutlich nicht sein, wenn es so viel Einkommen zu generieren gebe wie immer behauptet. Ansonsten müßte man ja gar nicht zu so drastischen Maßnahmen greifen.
    Ich habe auch noch nie gehört, daß man einen Jura-Studienplatz bekommt, wenn man sich verpflichtet, 10 Jahre ein Notariat vor Ort zu leiten, unter Strafandrohung, versteht sich.
    Aber schön, daß der/die PartnerIn gleich auch noch finanziell zurückstecken sollen für diesen ganzen Blödsinn. Hoffentlich erfolgt hier schon mal eine Vorab-Negativauslese über den Heiratsmarkt.

    Desweiteren beziehen sich alle Zahlen immer nur auf das Hier und Heute, die Zahlungen der GKV werden jedoch wie die der DRV schon in ein paar Jahren ins Bodenlose abstürzen, Stichwort Umlageverfahren. Eine zunehmende Spreizung zwischen einzahlenden Mitgliedern und beitragslosen Mitversicherten in der GKV ist jetzt schon gegeben, diese wird noch wie ein Turbo wirken.

    Das zitierte Urteil ist im übrigen schon ein wenig älter und ich würde mich nicht darauf verlassen, so könnten inzwischen im "Interesse eines übergeordneten Allgemeinwohls" Gerichtsentscheidungen anders ausfallen. Die Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern ist ja auch nicht mehr gegeben.

    Ärgerlich ist auch, daß nicht etwa zusätzliche Plätze geschaffen wurden, sondern diese Quote einfach abgezweigt wird. Das wiederum heißt, daß die regulären Kandidaten noch weiter benachteiligt werden...und wer sagt denn, daß der Herr L. (oder einer seiner Nachfolger) nicht aus den 10% mal eben 25%, 50% oder 80% machen werden? Wenn man es jetzt so gut findet, sollte es bei 80% doch auch noch ok sein?
    Ich habe nie gesagt, dass ich die Regelung gut finde. Ich habe nur gesagt, dass eine Strafzahlung von 250.000 Euro, die mit hoher Wahrscheinlichkeit steuerlich absetzbar ist (ja, ein Restrisiko mag es geben, dass das Finanzamt zumindest versucht sich querzustellen), weitaus weniger ins Gewicht fällt als viele hier denken.

    Insbesondere habe ich nicht den geringsten Zweifel daran, dass 95% von denen, die 6 Jahre oder noch länger (keine Ahnung wie lang zuletzt die Wartezeit war, wahrscheinlich länger) auf einen Studienplatz warten, im Endeffekt ERHEBLICH mehr Gehalt einbüßen als 250.000 Euro, vollkommen egal was sie in der Wartezeit machen.

    Natürlich wird man in einer zugewiesenen Praxis auf dem Land meistens unterdurchschnittlich verdienen, das ist doch völlig klar. Die Lebenshaltungskosten werden auch etwas kleiner sein, aber vollständig kompensieren wird das das niedrigere Einkommen vermutlich nicht. Aber es ging doch hier um die Vertragsstrafe. Die wird ja eben nur fällig, wenn man NICHT diesen zugewiesenen Sitz antritt. Die Unattraktivität dieser Sitze macht es ja eben noch sinnvoller, die 250k zu zahlen und abzuhauen.

    Das Argument mit der "Heiratsauslese" finde ich immer noch reichlich absurd. Ein Arzt/eine Ärztin hat ein zu erwartendes Lebensbruttoeinkommen jenseits der 3 Mio. Euro. Wenn davon jetzt 250k wegfallen, dann soll man bei der Partnersuche keine Chance mehr haben? Das ist schon arg weit hergeholt.

    Wenn ich noch mal 20 wäre, gerade mein Abitur gemacht hätte und Hausärztin werden wöllte und ich stünde vor der Entscheidung: 6 oder mehr Jahre auf einen Studienplatz warten (und währenddessen was anderes studieren oder arbeiten) oder sofort anfangen und dann bei Niederlassung 250.000 Euro zahlen, dann würde ich mich, rein aus finanzieller Sicht, definitiv für die zweite Variante entscheiden und ich hätte nicht den geringsten Zweifel, dass das die finanziell attraktivere Variante ist.

    Und auch wenn es um die Partnersuche geht: Jemand mit absehbar gutem solidem Einkommen, der irgendwann für kurze Zeit einen Kredit aufnehmen muss, um eine Vertragsstrafe zu zahlen, wäre mir persönlich wesentlich lieber als jemand, der vorhat, nach 6 Jahren Wartezeit Medizin zu studieren, dadurch dann genau dann, wenn evtl kinder anstehen, noch mal 6 Jahre fast gar nichts verdienen wird und zudem ungewiss ist, ob er das Studium dann überhaupt durchziehen wird. Mal abgesehen davon, dass die finanzielle Situation nicht meine erste Priorität bei der Partnersuche ist, wenngleich sie zugegebenermaßen schon eine gewisse Rolle spielt.

    Und ja, wenn man den Kredit, den man evtl. für die Strafzahlung benötigen wird, sehr schnell abzahlen möchte, dann ist es hilfreich, wenn auch der Partner kurzfristig ein bisschen zurücksteckt und man vielleicht den teuren Karibikurlaub erstmal hinten anstellt. Wenn man nicht bereit ist, seinen Lebensstandard kurzzeitig noch mal etwas abzusenken, dann dauert die Rückzahlung eben etwas länger. Wobei der Gehaltssprung vom Assistenzarzt zum Praxisinhaber ohnehin sehr groß ist und selbst auf dem Land etwa 100% ausmachen dürfte. Wenn man einfach seinen Lebensstandard für zwei weitere Jahre auf Assistenzarztniveau hält, dann dürfte die Sache schon gegessen sein.



  5. #40
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Registriert seit
    06.01.2007
    Ort
    Covfefe
    Beiträge
    1.902
    Die Ansicht, eine Bank vergäbe mal eben einen Kredit von 250.000 EUR an einen Youngster ohne größeren materiellen Besitz zur Begleichung einer Vertragsstrafe (= keine Sicherheiten für die Bank) ist schon mehr als naiv.

    Oder soll neben der/dem Partner jetzt auch das Elternhaus, oder die Oma, mit ins Verderben gezogen werden?

    Und die Aussichten auf dem Heiratsmarkt sind in der Tat nicht rosig, wenn eine Zwangsversetzung zur besten Zeit des Lebens an einen Ort ansteht, an dem es z.B. aus rein geographischen oder demographischen Gründen für den/die PartnerIn keinen Job gibt. Und vielleicht auch keine Freunde, Hobbys unmöglich etc...

    Und wo der Arzt genau die "Segnungen" des Landarztdaseins genießen darf, weswegen die Praxen ja verkant sind. Dann aber ohne die Chance auf Berufswechsel oder Wegzug...Und eine Forderung von 250.000 EUR führt im Regelfall zu sofortigen Privatinsolvenz, ein certificate of good standing und damit die Auswanderung hat sich auch erledigt...
    Ich finde es auch unredlich, die 250.000 EUR gegen 12 Semester Wartezeit mit Nulleinkommen (rich kid?) gegenzurechnen. Für das Geld kann man in Osteuropa gleich zweimal studieren und hat obendrein noch was von der Welt gesehen.
    Im öffentlichen Gesundheitswesen fehlen übrigens auch Ärzte, dennoch ist keiner auf die Idee gekommen, solch ein Modell auszuloben. Klar warum...im Zweifelsfall und bei Nichtgefallen der Arbeitsbedingungen meldet man sich im ÖD einfach dauerhaft krank und steckt nicht in der Tretmühle, zur Vermeidung horrender Strafen und ohne jeglichen Schutz (man ist ja zumindest auf den Papier Freiberufler) zu versuchen, wirtschaftlich und bei sich ständig verändernden Rahmenbedingungen irgendwie über die Runden zu kommen.

    Ein mieses Image seitens der Patienten "der hat nur Hausarzt studiert" kommt noch dazu, ebenso wird es nicht unbemerkt bleiben, daß der/diejenige zwangsweise vor Ort ist und arbeiten muß, um eine Strafe zu vermeiden. Total gut für den Ruf. Vermutlich hat man dann auch nur genau die Patienten, die ebenfalls keine Alternative haben. Es hat schon seinen Grund, daß in einer JVA eben keine hochwertigen Produkte hergestellt werden.
    Geändert von tarumo (23.07.2019 um 17:03 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



Seite 8 von 42 ErsteErste ... 45678910111218 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook