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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Und wo der Arzt genau die "Segnungen" des Landarztdaseins genießen darf, weswegen die Praxen ja verkant sind. Dann aber ohne die Chance auf Berufswechsel oder Wegzug...Und eine Forderung von 250.000 EUR führt im Regelfall zu sofortigen Privatinsolvenz, ein certificate of good standing und damit die Auswanderung hat sich auch erledigt....
    Ich glaube, Du hast die Intention nicht kapiert. Die Idee ist, sich nach dem Studium und der abgeschlossenen Facharztausbildung zu verpissen, eine Praxis am Starnberger See zu eröffnen und dann mit der linken Pobacke die Vertragsstrafe zu begleichen. Da spielt das Landarztdasein genausowenig eine Rolle wie die Zwangsversetzung
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #42
    Diamanten Mitglied
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    €250k von der Steuer abgesetzt sind aber noch immer um die €150k. Wozu also der ganze Zirkus? Da ist es doch deutlich billiger sich einfach einen Studienplatz in Osteuropa zu kaufen.



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  3. #43
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    Wird der Ort der Facharztausbildung eigentlich auch vom Bundesland (oder wem auch immer) bestimmt, oder darf man sich das selber aussuchen?

    Und was ist, wenn ein Landarzt-Medizinstudent das Studium abbricht oder den Prüfungsanspruch verliert? Theoretisch kann man sich dann ja im 10. Semester rausprüfen lassen und in Rumänien 3-4 Semester fertig studieren, oder?
    Man verliert jedenfalls weniger Zeit, außerdem kann man einen Großteil des Studiums in Deutschland machen, was günstiger und auch "bequemer" ist (als komplett im Ausland zu studieren).



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  4. #44
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Die Ansicht, eine Bank vergäbe mal eben einen Kredit von 250.000 EUR an einen Youngster ohne größeren materiellen Besitz zur Begleichung einer Vertragsstrafe (= keine Sicherheiten für die Bank) ist schon mehr als naiv.

    Oder soll neben der/dem Partner jetzt auch das Elternhaus, oder die Oma, mit ins Verderben gezogen werden?

    Und die Aussichten auf dem Heiratsmarkt sind in der Tat nicht rosig, wenn eine Zwangsversetzung zur besten Zeit des Lebens an einen Ort ansteht, an dem es z.B. aus rein geographischen oder demographischen Gründen für den/die PartnerIn keinen Job gibt. Und vielleicht auch keine Freunde, Hobbys unmöglich etc...

    Und wo der Arzt genau die "Segnungen" des Landarztdaseins genießen darf, weswegen die Praxen ja verkant sind. Dann aber ohne die Chance auf Berufswechsel oder Wegzug...Und eine Forderung von 250.000 EUR führt im Regelfall zu sofortigen Privatinsolvenz, ein certificate of good standing und damit die Auswanderung hat sich auch erledigt...
    Ich finde es auch unredlich, die 250.000 EUR gegen 12 Semester Wartezeit mit Nulleinkommen (rich kid?) gegenzurechnen. Für das Geld kann man in Osteuropa gleich zweimal studieren und hat obendrein noch was von der Welt gesehen.
    Im öffentlichen Gesundheitswesen fehlen übrigens auch Ärzte, dennoch ist keiner auf die Idee gekommen, solch ein Modell auszuloben. Klar warum...im Zweifelsfall und bei Nichtgefallen der Arbeitsbedingungen meldet man sich im ÖD einfach dauerhaft krank und steckt nicht in der Tretmühle, zur Vermeidung horrender Strafen und ohne jeglichen Schutz (man ist ja zumindest auf den Papier Freiberufler) zu versuchen, wirtschaftlich und bei sich ständig verändernden Rahmenbedingungen irgendwie über die Runden zu kommen.

    Ein mieses Image seitens der Patienten "der hat nur Hausarzt studiert" kommt noch dazu, ebenso wird es nicht unbemerkt bleiben, daß der/diejenige zwangsweise vor Ort ist und arbeiten muß, um eine Strafe zu vermeiden. Total gut für den Ruf. Vermutlich hat man dann auch nur genau die Patienten, die ebenfalls keine Alternative haben. Es hat schon seinen Grund, daß in einer JVA eben keine hochwertigen Produkte hergestellt werden.

    Hier müssen wir mal einiges ein bisschen ordnen.
    Zunächst mal ging es um die Frage, ob es sich lohnt, den Landarzt Studienplatz anzunehmen und dann die 250k zu zahlen statt 10 Jahr auf dem Land zu versauern. Du schmeißt die Nachteile der Ortsbindung und die Nachteile der Strafzahlung zusammen, die treffen ja aber eben nicht beide gleichzeitig zu. Wer gedenkt, tatsächlich 10 Jahre in einer Langarztpraxis zu arbeiten, der sollte natürlich von vorne rein damit d'accord sein, dann eben 10 Jahre in der Pampa zu sitzen. Es mag Leute geben, die das nicht stört, für die ist das dann das richtige. Für alle anderen ist die Strafzahlung die bessere Variante. Undzwar finanziell die weitaus bessere als die bisherige Wartezeitregelung. Darum geht es mir. Es wurde also eigentlich eine neue Möglichkeit eingeführt, einen Studienplatz zu bekommen, die weitaus attraktiver ist als die bisherige Wartezeitregelung. Und bisher wurde die Wartezeitquote ja offensichtlich auch rege genutzt. Ein Auslandsstudium mag für viele eine noch bessere Wahl sein als die Landarztquote mit Strafzahlung. Darüber bin ich nicht umfassend informiert. Offensichtlich gibt es aber eben auch genug Leute, für die das Auslandsstudium nicht in Betracht kommt, sonst gäbe es ja nicht so viele Warter.

    Dass eine Forderung von 250k brutto für jemand mit einem Jahreseinkommen von mindestens 150k zur sofortigen Privatinsolvenz führt ist nun wirklich absoluter Unsinn.

    Und ich habe mitnichten die 12 Semester Wartezeit mit Nulleinkommen gegengerechnet. Machen wir doch einfach mal eine sehr sehr konservative Rechnung: Wir gehen davon aus, dass eine Praxis in einer städtischen Gegend 150k im Jahr abwirft. Steigerungen im Verlauf lassen wir außer Acht. Weiterhin nehmen wir an, dass derjenige, der über die Wartezeit seinen Studienplatz bekommt, direkt nach dem Abi und für die vollen 6 Jahre ein Jahreseinkommen von 40k erwirtschaftet. Gehen wir nun noch davon aus, der "Landarzt" muss einen EXTREM überteuerten Kredit aufnehmen, um die 250k Strafe zu zahlen, der ihn zusätzlich 100k an Zinsen kostet. Für die Assistenzarztzeit nehmen wir eine halbwegs realistische Gehaltsentwicklung an, für das Medizinstudium einen Nebenverdienst von 500 Euro (spielt eh keine Rolle, das durchlaufen ja jeweils beide gleichermaßen). Und jetzt machen wir einen Gehaltsvergleich über 18 Jahre:

    Bildschirmfoto 2019-07-24 um 06.10.15.jpg

    Trotz dieser teils zu Ungunsten des "Landarzt-Studienplatznehmers" sehr unrealistischen Annahmen liegt er am Ende immer noch um über 300.000 Euro im Gesamteinkommen vorn.
    Realistischer Betrachtet dürfte der Vorsprung weit über 500.000 Euro liegen, denn der Kredit wird niemals so teuer (für den Preis kann man sich das Geld glatt von Smava o.ä. leihen), der Praxisertrag wird höher sein und sich im Laufe der Jahre steigern, die Wartezeit ist länger, etc.

    Aber selbst unter den widrigsten anzunehmenden Umständen ist es immer noch finanziell wesentlich attraktiver den Landarzt-Studienplatz zu nehmen und dann die Strafe zu zahlen als die Wartesemester in Kauf zu nehmen. Demnach wurde mit dieser Regelung eine Möglichkeit geschaffen, die für Leute, die Hausarzt werden wollen, deutlich attraktiver ist als die bisherige Wartezeitregelung. Andere Möglichkeiten (Auslandsstudium, Klage,..) mögen für viele noch besser geeignet sein, aber es gibt ganz offensichtlich Leute, die wesentlich von dieser neuen Regelung profitieren werden, wenn sie sich trauen sie zu nutzen und nicht auf Leute wie dich hören, die wegen der verhältnismäßig geringen Strafe den absoluten Untergang prognostizieren.



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  5. #45
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
    Mitglied seit
    06.01.2007
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    Zitat Zitat von GelbeKlamotten Beitrag anzeigen
    Dass eine Forderung von 250k brutto für jemand mit einem Jahreseinkommen von mindestens 150k zur sofortigen Privatinsolvenz führt ist nun wirklich absoluter Unsinn.
    Die Forderung wird fällig, sobald die Weiterbildung abgeschlossen ist und man sich keine Landarztpraxis zuweisen läßt. Es muß also zuerst von einem Bruttotarifgehalt von ca 60.000 - 80.000 EUR (Klinik), bei einer Praxisweiterbildung von 30-50.000 EUR Jahreseinkommen ausgegangen werden, bei Teilzeit noch viel weniger. Alles hier im Forum nachzulesen. Und selbstverständlich führt eine sofort fällige Forderung von 250.000 EUR dann zur Privatinsolvenz, wenn der entsprechende finanzielle Background vorhanden wäre, hätte man ja auch gleich ins Ausland gehen können. Wobei die Strafe ja aus dem Netto zu begleichen ist und man muss ja auch noch irgendwie leben. Wie gesagt, naiv...und wenn man im Rahmen einer Privatinsolvenz auf "HArzt IV" Niveau eh keine Steuern zahlt, hilft einem die Absetzbarkeit reichlich wenig.

    Apropos Teilzeit: die ist nach meinem Kenntnisstand auch nicht erlaubt.

    Der immer wiederkehrende Denkfehler ist ja, Einkommenstabellen für jetzt und heute als hypothethisches Einkommen für in 12-15 Jahren gleichzusetzen. Ich habe aber nirgendwo den Passus gefunden, daß einem ein Einkommen garantiert wird, das ist eben der Unterschied zu einer vorfinanzierten Ausbildung wie Lufthansa oder meinetwegen auch BW. Die KV-Vergütung kennt aber nur eine Richtung, und zwar nach unten. Vor 30 Jahren wären hier u.U. siebenstellige DM-Beträge gestanden....
    Auch in den ersten Jahren wird man mehr investieren müssen, als einem lieb ist- im übrigen sind auch die Zuschüsse durch die KV keineswegs steuerfrei.
    Als Regierung würde ich einem Zwangsverpflichteten aber gar keine Zuschüsse gewähren, schließlich ist der nicht freiwillig da...
    In Hessen denkt man sogar laut über eine "Grundsicherung" für Arztpraxen nach, und die an Hessen angrenzenden KV-Sprengel in NRW sind - bei gleicher Einnahmestruktur- wohl die ersten, die zwangsbesetzt werden. Also, viel Spaß beim Beziehen einer staatlichen "Praxis-Grundsicherung" und gleichzeitig drohender Vertragsstrafe von 250.000 EUR bei beruflicher Veränderung, Teilzeitverbot und frustriertem/r Partner/in.
    Geändert von tarumo (24.07.2019 um 08:24 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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