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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebe Forumnutzer

    ich hätte mal eine Frage an euch:

    Ist eine zusätzliche Berufshaftpflicht für das PJ notwendig?

    Im Internet liest man ja ziemliche unterschiedliche Meinungen.

    Teilweise wird folgendes erwähnt:

    Haftpflicht
    • durch Lehrkrankenhaus
    • des beaufsichtigenden Arztes
    • der Universität


    Was stimmt den jetzt nun?


    Würde mich über eine fundierte Aussage freuen.


    Vielen Dank.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    10.644
    An meiner Uni ist man, wenn man das PJ in Deutschland macht, über die Uni versichert.

    Da ich einen Teil meines PJs im Ausland mache, habe ich mir über den Marburger Bund oder den Hartmannbund (weiß ich nicht mehr - bieten beide an) kostenlos die weltweit gültige PJ-Haftpflichtversicherung der Deutschen Ärzteversicherung geholt.

    Erkundige dich also am besten zuerst einmal bei deiner Uni.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Und an wem wende ich mich da?

    Direkt an das Dekanat oder an die Universität?



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Bei der Stelle des Fachbereichs Medizin, die für das PJ zuständig ist



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Habe gerade erfahren, dass ich über das Krankenhaus Haftpflicht versichert bin.

    Vielen Dank!



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