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  1. #1
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    Wie vermutlich manch anderen auch, begleitet mich meine im Studium begonnene Doktorarbeit noch über Jahre ins Berufsleben hinein. Obwohl die Arbeit bereits seit Längerem fertiggeschrieben ist, sind mir die beiden "direkten" Betreuer (manch einer nennt sie auch Mentoren) an andere Universitäten verzogen. Insgesamt hatten diese meine Arbeit für fast ein Jahr (zur Endkorrektur) in Beschlag, da sie meinten, sie noch korrigieren zu wollen, damit ich die Arbeit einreichen kann. Aus der Korrektur ist dann stattdessen eine endgültige Absage geworden, sie hätten einfach keine Zeit mehr dafür. Mit viel Mühe habe ich es dann letztendlich geschafft, den in der Betreuungsvereinbarung eingetragenen Professor (zu Beginn meiner Arbeit stand auch nur der im Formular drin, die Mentoren konnte damals noch nicht in eine Betreeungsvereinbarung eingetragen werden) dazu zu bewegen, die Arbeit zu korrigieren. Der muss sich natürlich jetzt komplett in das Thema der Arbeit einarbeiten, was auch wieder einiges an Zeit brauchen wird. Dummerweise haben die Promotionsvereinbarungen an unserer Uni eine beschränkte Laufzeit und werden nur auf Antrag mit Begründung verlängert. Die Sorge, dass meine mehrjährige Arbeit umsonst sein könnte, ist jetzt natürlich groß.

    Hat jemand von Euch Erfahrungen, wie genau die Universitäten bei der Laufzeit von Betreuungsvereinbarungen sind und wie stark die Gründe für eine Verlängerung sein müssen?



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Da solche Vereinbarungen uniindividuell sind, kann dir da vermutlich z.B. nur das Promotionsbüro oder eine Schlichterstelle weiterhelfen. Gibt es so etwas?
    Sei zumindest erst mal froh, dass du eine hast und den eigentlichen Doktorvater festnageln konntest..



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