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Das Anfechten von Fragen (Fragen rügen, Fragen zum Rausnehmen vorschlagen etc.) ist schon seit ewigen Zeiten bis maximal eine Woche nach Prüfung möglich. Steht auf der IMPP-Seite (wo das entsprechende Formular inzwischen eben auch nicht mehr aufrufbar ist) und im Prüfungsheft. Und der Hinweis findet sich auch hier im Forum mehrfach. Wer auch immer dich da aufgeklärt hat...
Du könntest allenfalls dein Prüfungsergebnis anwaltlich anfechten lassen. Und das... siehe oben...