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  1. #1
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    Ist Antwort D (Staatliche KH) neben E (Vertragsärzte in der ambulanten Versorgung) nicht auch richtig?
    Beim Mismarck-Modell geht es doch um den freien Zugang zu öffentlichen medizinischen Einrichtungen.



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  2. #2
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    Bismarck natürlich



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  3. #3
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    Ich teile deine Meinung Jackowski,

    Laut Definition: "Sozialversicherungssystem (Bismarck-Modell): In Deutschland geltendes System, nach dem die gesetzliche Krankenversicherung Gesundheitsleistungen finanziert. Für die Erbringung dieser Leistungen sind öffentliche und private Anbieter (Krankenhäuser, Ärzte) verantwortlich."

    Wäre ein Abschluss mit (privaten Anbietern) Ärzten treffen nicht das selbe, wie die Sicherstellung der Ambulanten Versorgung?



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  4. #4
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    Habt ihr, was diese Frage betrifft, bisher mehr in Erfahrung bringen können? Ich habe auch D gekreuzt, da ich der Meinung bin öffentlicher Anbieter = staatliches Krankenhaus. Ich würde die Frage gerne Anfechten nur fehlt mir der konkrete Beleg...



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  5. #5
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    Zitat Zitat von eur13 Beitrag anzeigen
    Habt ihr, was diese Frage betrifft, bisher mehr in Erfahrung bringen können? Ich habe auch D gekreuzt, da ich der Meinung bin öffentlicher Anbieter = staatliches Krankenhaus. Ich würde die Frage gerne Anfechten nur fehlt mir der konkrete Beleg...
    Ich möchte sie ebenfalls anfechten, mir fehlen allerdings auch noch perfekte Quellen.



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