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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Mir stellt sich hier gerade die Frage, ob hier in seiner Abstraktheit überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn alle die gleiche (Standard?!-)Therapie vorschlagen.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  2. #7
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wenn es ein Behandlungsfehler war, könnte man vielleicht Schmerzensgeld o.ä. einfordern. Gesund wird man davon aber nicht. Schon gar nicht, wenn mehrere Abteilungen auch keine besseren Ideen hatten, wie man das Problem lösen könnte.
    Wenns also für die eigene Beruhigung ist oder man juristisch was rausholen möchte, dann kann und sollte man das klären lassen. Aber man sollte sich, gerade wenn man den Behandler persönlich gut kennt, auch der Folgen bewusst sein.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #8
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Zitat Zitat von Rettungshase Beitrag anzeigen
    Mir stellt sich hier gerade die Frage, ob hier in seiner Abstraktheit überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn alle die gleiche (Standard?!-)Therapie vorschlagen.
    Ich dachte, es geht um die Therapie des Folgeschadens...



  4. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Hm... kann auch sein.
    Vielleicht bin ich gerade auch nicht mehr fit genug im Kopf, aber wenn es derart allgemein Umschreibend formuliert ist, hilft wohl nur der persönliche Gang zu Rechtsberatung; am ehesten bei einem Spezialisten für Medizinrecht.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  5. #10
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Moin B-Fehler,
    wenn ich es richtig sehe, sind die PNs wegen des Examensservice zur Zeit deaktiviert.

    Meine Gedanken dazu: Bin vor knapp 2 Jahren selbst "Opfer" eines Behandlungsfehlers einer ehemaligen Kollegin geworden, so ist zumindest meine Sicht der Dinge. Ein eventueller Gutachter könnte dies aber auch als nicht vorhersehbare Komplikation werten (obwohl ich genau auf diese Komplikation bei vorangegangenen OPs hingewiesen hatte und deshalb ein abweichendes Vorgehen besprochen worden war, was schlicht "vergessen" wurde).
    Stand auch vor der Wahl, die Behandlung abzubrechen und evtl. dagegen vorzugehen, da eine längere und aufwändige Behandlung daraus resultierte mit mehreren Nach-OPs, viel Zeitaufwand für mich, insgesamt fast 4000 km Fahrten in 10 Monaten, Einschränkungen bei der Arbeit, inkl. 6 Wochen AU und anschließenden Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg - vom Hadern, warum ausgerechnet mir das passieren musste mal ganz abgesehen.

    Ich habe mich für die Weiterbehandlung bei der Kollegin entschieden, aus ganz ähnlichen Gründen wie Du es beschreibst. Das schlechte Gewissen war defintiv vorhanden, deswegen war die komplette Nachbehandlung für mich kostenlos, obwohl ich sicher Teile davon selbst hätte tragen müssen und vor allen Dingen ambulant - während ich bei Abbruch der Behandlung und Weiterführung "woanders" bestimmt länger stationär hätte bleiben müssen und alles noch invasiver geworden wäre (Vac?). Ich habe heute noch Massen an Verbandsmaterial, Salben, Handschuhen, Desinfektionsmittel etc. zuhause rumliegen.

    Die Behandlung ist nun erfolgreich abgeschlossen und ich habe keine weiteren Einschränkungen davongetragen - ich hoffe, dass dies bei Dir genauso ist!!

    Manchmal denke ich schon noch darüber nach, ob ich die Behandlung nicht doch besser hätte abbrechen und woanders weiterführen lassen sollen, für mich war die Entscheidung so aber besser. Ob mich der Streß eines Gutachtens und eventuelles Schmerzensgeld nun glücklicher gemacht hätte, wage ich zu bezweifeln - kein schöner Vorgang für beide Seiten!!

    Andere Ärzte in der Vorgeschichte hätte ich viel lieber verklagt, aber da wäre der "Behandlungsfehler" noch schwieriger zu beweisen gewesen.
    Geändert von Moorhühnchen (15.03.2019 um 23:02 Uhr)



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