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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von KlarainWB Beitrag anzeigen
    oder ich solle einfach nur vertraglich von 8 - 12 statt 8-13 Uhr angestellt werden, allerdings sind 50 % / 20 Stunden die Woche in TZ bei VZ 38,5 h Woche fixiert.
    50% von 38,5 h sind doch nicht 20 h?

    Ich hätte bei dem ganzen Getrickse auch kein gutes Gefühl und würde auch zukünftige Probleme abseits vom Gehalt befürchten.



  2. #7
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950
    Das hängt alles von Angebot und Nachfrage ab.

    Wenn eine Praxis wirklich einen WB-Assistenten haben möchte, dann zahlen die auch was obendrauf. Dann hat man als WB-Assistent auch Verhandlungsmöglichkeiten.
    Wenn eine Praxis nicht unbedingt Assistenten benötigt oder ausbilden möchte, dann bekommt man als WB-Assistent auch nur die Förderung. Das muß nicht zwingend für schlechte Ausbildungsqualität sprechen, macht die Praxis aber auch nicht wirklich attraktiv.

    Für die Anerkennung der Weiterbildungszeit zählt ausschließlich, was die Praxis bescheinigt, d.h. was auf dem Papier steht. Diskrepanzen zur tatsächlichen Arbeitszeit können theoretisch bei Kontrollbesuchen der ÄK auffallen, das kommt aber nur selten vor. Ansonsten weiß weder die ÄK noch die KV, wer wann genau in der Praxis gearbeitet hat. Da spielt die TI überhaupt keine Rolle, insbesondere weil sie in einem Drittel bis zur Hälfte der Zeit nicht ordnungsgemäß funktioniert.
    Ein arbeitsfreier Tag hat keine Auswirkung auf die WB-Zeit oder die Anerkennung, solang das nicht aktenkundig ist.

    Die (bescheinigte) Arbeitszeit deckt sich übrigens nicht mit der Praxisöffnungszeit.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  3. #8
    Premium Mitglied
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    Semester:
    Ärztin
    Beiträge
    230
    Meiner Meinung nach sollte man sich nicht mit einer Bezahlung unter Tarif abfinden... Soweit ich weiß, müssen sich die Praxen eigentlich zu einer tariflichen Bezahlung verpflichten. Zumindest in Baden-Württemberg.

    Schau doch mal unter www.weiterbildung-allgemeinmedizin.de
    Da findest du auch Ansprechpartner.



  4. #9
    Premium Mitglied Avatar von entepaula
    Registriert seit
    04.05.2004
    Semester:
    Fachärztin Neurochirurgie und Allgemeinmedizin
    Beiträge
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    Liebe Klara,
    Ich kann dir nur davon abraten, dieses Angebot anzunehmen. Wir Ärzte und auch Weiterbildungsassistenten leisten gute Arbeit und die Praxis profitiert, weil das anfallende und oft hohe Patientenaufkommen dank uns deutlich besser bewältigt werden kann. Dafür steht uns eine entsprechende Entlohnung zu und die sollten wir auch einfordern.
    In meinen Unterlagen von der KV Hessen sind die Praxen angehalten auf ein Gehalt entsprechend der Klinik (TV Ärzte VKA) aufzustocken. Soweit ich weiß müssen die Gehaltsabrechnungen 1 mal jährlich dort vorgezeigt werden. Die KV will damit verhindern, dass genau sowas wie bei passiert - nämlich dass man schlichtweg ausgenutzt wird.
    Ich habe sogar Angebote mit einer deutlich höheren Vergütung oder einer TZ Beschäftigung bei „offizieller“ Vollzeitstelle erhalten. Es gibt also auch Verhandlungsspielraum nach oben. Ich habe mich aus anderen Gründen trotzdem dagegen entschieden und habe nun eine reguläre Stelle bei der das Gehalt wie vorgegeben aufgestockt wird. Für mich persönlich ist selbst dass im Moment ziemlich schwierig, da ich den Quereinstieg in die Allgemeinmedizin mache und vorher als Oberärztin in der Neurochirurgie gearbeitet habe. In Vergleich dazu verdiene ich aktuell leider weniger als Hälfte, genieße aber die deutlich angenehmeren Arbeitszeiten.
    Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Stellensuche! Auch wenn das Aufstocken leider nicht so viel ausmacht, so zeigt es trotzdem eine Wertschätzung für unsere Mitarbeit.



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