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Hallo allerseits,
ich bin gerade in Vertragsverhandlungen zu einer Stelle als Weiterbildungsassistent in einer Hausarztpraxis und hätte ne Frage zur der KV-Föderung.
Diese beträgt momentan 4800,- € und muss ja an den Weiterbildungsassistenten "in voller Höhe" weitergegeben werden. Manche Praxen legen, da ja sogar noch was drauf, sowie in meiner jetztigen Praxis.
Aktuell bin ich in einem großen MVZ zu 75% angestellt und komme ca. mit 3000 netto raus.
Die Stelle, die ich jetzt begehre ist aber für mich schwer zu vergleichen. Sowohl was Arbeitsbedingungen als auch Gehalt angehen.
Die Stelle ist in einer kleinen Praxis, wo die finanziellen Mittel dementsprechend etwas begrenzter sind.
Die Praxisinhaberin möchte sich allmählich aus der Praxis zurückziehen und es bestünde die Aussicht, dass ich die Praxis übernehmen könnte. Sie hatte aber schon lange keinen Weiterbildungsassistenten und hat zu den Regelungen in Bezuf auf die Föderung keinen Plan. Rein von den Arbeitsbedingungen (Team, Arbeitszeit, Lage, etc) wäre es meine absolute Traumstelle, aber gehaltstechnisch bin ich mir da noch etwas unsicher.
Da ich für meinen Facharzt nur noch 1/2 Jahr Vollzeit brauche und die Praxis ansonsten meine Traumstelle ist, würde ich für dieses halbe Jahr auch ein leicht unterdurchschnittliches Gehalt akzeptieren.
Wieviel muss mir die Praxisinhaberin mindestens für eine Vollzeit-Weiterbildungsstelle zahlen, damit die Förderung voll ausgezahlt wird und wieviel muss sie maximal drauflegen?
In den Antragsunterlagen stehen irgendwie sehr widersprüchliche Aussagen (hier KV Bayern):
https://www.kvb.de/nachwuchs/weiterb...weiterbildung/
Der Antragssteller/Praxisinhaber muss eine Erklärung abgeben in der steht:
"Die von der KVB erhaltene Förderung zahle ich unverzüglich in voller Höhe als Zuschuss
zum Bruttogehalt an meinen Weiterbildungsassistenten aus. Hiervon sind aufgrund
gesetzlicher Verpflichtung die Lohnsteuer sowie der Arbeitnehmeranteil am
Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzubehalten. Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeberanteil
am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von mir als Arbeitgeber aufzubringen ist. "
Bei einem Bruttogehalt von minimum 4800,- € würden sich die Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Anteile wie folgt berechnen:
Arbeitgeberanteile:
+ Rentenversicherung: ca. 440 € (bei gesetzl. RV, weniger bei Ärzteversorgung)
+ Arbeitslosenversicherung: 60 €
+ Pflegeversicherung: 70 €
+ Krankenversicherung: 350 € (bei gesetzl. KV)
__________________________________________________ __
Summe: ca. 920 €
(=Gesamtsozialabgaben)
Die Arbeitnehmeranteile der Sozialabgaben sind etwa gleich hoch.
Und dann gibt es ja noch die Lohnsteuer, die mit ca. 1000 € noch anfallen würden (bei Klasse I ohne Kinder)
Wenn man jetzt den vom Antrag zitierten Satz wörtlich nimmt:
4800 € ("hiervon sind einzubehalten")
- 1000 € Lohnsteuer
- 920 € Gesamtsozialabgaben
_______________________________________
Summe: 2880 €
Das wäre dann der eigentliche "reine" Netto-Förderbetrag.
Weiter heißt es im Zitat "Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeberanteil
am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von mir als Arbeitgeber aufzubringen ist."
D.h. 2880 € + 920 € = 3800 €
Das wäre dann das mindeste Brutto-Gehalt, was der Praxisinhaber zahlen müsste.
Netto wären das aber ja dann nur noch ca. 2400 € die auf meinem Konto landen.
Das kommt mir schon extrem niedrig vor. Habe ich hier einen Denkfehler?
Oder wäre das theoretisch so möglich und auch rechtens?
Aber es wird noch konfuser.... desweiteren steht nämlich im Antrag:
"Nach Beendigung des geförderten Weiterbildungsabschnittes sende ich [der Antragsteller = Praxisinhaber] der KVB einen Nachweis über die an den Weiterbildungsassistenten weitergegebenen Förderbeträge, ggf. mittels Bescheinigung des Steuerberaters, zu. "
Wenn meine Rechnung oben stimmt, müsste auf meiner Gehaltsabrechnung bei Vollzeit mindesten 3800€ brutto stehen (eher mehr wenn ich mich nicht ausbeuten lasse). Wurdet bei jemandem schon mal die Steuerbescheide überprüft?
Wieviel muss der Arbeitgeber drauflegen??
Hierzu heißt es im Informationsblatt in der Anlage zum Antrag:
"Soweit aber der gezahlte Förderbetrag in Höhe von 4.800,€ im konkreten Fall die im Krankenhaus
übliche Vergütung unterschreitet, ist der an den Weiterbildungsassistenten weiterzuleitende Förderbetrag
von der anstellenden Praxis bzw. vom anstellenden MVZ auf das Niveau der im Krankenhaus
üblichen Vergütung anzuheben und in dieser Höhe vollständig an den Weiterbildungsassistenten
auszuzahlen."
...ABER schon eine Seite weiter heißt es auch:
"Die Aufstockung des Förderbetrages betrifft ausschließlich das zwischen Ihnen [dem Praxisinhaber] und Ihrem
Weiterbildungsassistenten bestehende Rechtsverhältnis und muss uns [der KVB] gegenüber nicht
nachgewiesen werden! "
Ist das ein Schlupfloch, das die KVB den kleineren Arztrpaxen noch offen lässt, die sich diese Aufstockung auf Klinikniveau nicht leisten können?
Vielleicht melden sich ja auch hier mal ein paar Arbeitgeber mal zum Thema.
Ich habe schon bei der KV angefragt, jedoch sind die gerade so busy, dass mich die gute Dame am Telefon vertrösten musste und ich erst Ende der Woche bzw. nächste Woche mit einen Rückruf von dem zuständigen KV-Berater rechnen darf
Sorry für den langen Post, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail und in den bisherigen Threads zu diesem Thema habe ich keine konkreten Berechnungen gefunden oder es wurde Brutto und Netto in einen Topf geworfen...