teaser bild
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2012
    Beiträge
    7

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo allerseits,

    ich bin gerade in Vertragsverhandlungen zu einer Stelle als Weiterbildungsassistent in einer Hausarztpraxis und hätte ne Frage zur der KV-Föderung.

    Diese beträgt momentan 4800,- € und muss ja an den Weiterbildungsassistenten "in voller Höhe" weitergegeben werden. Manche Praxen legen, da ja sogar noch was drauf, sowie in meiner jetztigen Praxis.
    Aktuell bin ich in einem großen MVZ zu 75% angestellt und komme ca. mit 3000 netto raus.
    Die Stelle, die ich jetzt begehre ist aber für mich schwer zu vergleichen. Sowohl was Arbeitsbedingungen als auch Gehalt angehen.

    Die Stelle ist in einer kleinen Praxis, wo die finanziellen Mittel dementsprechend etwas begrenzter sind.
    Die Praxisinhaberin möchte sich allmählich aus der Praxis zurückziehen und es bestünde die Aussicht, dass ich die Praxis übernehmen könnte. Sie hatte aber schon lange keinen Weiterbildungsassistenten und hat zu den Regelungen in Bezuf auf die Föderung keinen Plan. Rein von den Arbeitsbedingungen (Team, Arbeitszeit, Lage, etc) wäre es meine absolute Traumstelle, aber gehaltstechnisch bin ich mir da noch etwas unsicher.

    Da ich für meinen Facharzt nur noch 1/2 Jahr Vollzeit brauche und die Praxis ansonsten meine Traumstelle ist, würde ich für dieses halbe Jahr auch ein leicht unterdurchschnittliches Gehalt akzeptieren.

    Wieviel muss mir die Praxisinhaberin mindestens für eine Vollzeit-Weiterbildungsstelle zahlen, damit die Förderung voll ausgezahlt wird und wieviel muss sie maximal drauflegen?

    In den Antragsunterlagen stehen irgendwie sehr widersprüchliche Aussagen (hier KV Bayern):

    https://www.kvb.de/nachwuchs/weiterb...weiterbildung/

    Der Antragssteller/Praxisinhaber muss eine Erklärung abgeben in der steht:

    "Die von der KVB erhaltene Förderung zahle ich unverzüglich in voller Höhe als Zuschuss
    zum Bruttogehalt an meinen Weiterbildungsassistenten aus. Hiervon sind aufgrund
    gesetzlicher Verpflichtung die Lohnsteuer sowie der Arbeitnehmeranteil am
    Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzubehalten
    . Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeberanteil
    am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von mir als Arbeitgeber aufzubringen ist. "

    Bei einem Bruttogehalt von minimum 4800,- € würden sich die Arbeitgeber/Arbeitnehmer-Anteile wie folgt berechnen:


    Arbeitgeberanteile:

    + Rentenversicherung: ca. 440 € (bei gesetzl. RV, weniger bei Ärzteversorgung)
    + Arbeitslosenversicherung: 60 €
    + Pflegeversicherung: 70 €
    + Krankenversicherung: 350 € (bei gesetzl. KV)
    __________________________________________________ __
    Summe: ca. 920 €
    (=Gesamtsozialabgaben)

    Die Arbeitnehmeranteile der Sozialabgaben sind etwa gleich hoch.

    Und dann gibt es ja noch die Lohnsteuer, die mit ca. 1000 € noch anfallen würden (bei Klasse I ohne Kinder)


    Wenn man jetzt den vom Antrag zitierten Satz wörtlich nimmt:

    4800 € ("hiervon sind einzubehalten")
    - 1000 € Lohnsteuer
    - 920 € Gesamtsozialabgaben
    _______________________________________
    Summe: 2880 €

    Das wäre dann der eigentliche "reine" Netto-Förderbetrag.

    Weiter heißt es im Zitat "Mir ist bekannt, dass der Arbeitgeberanteil
    am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von mir als Arbeitgeber aufzubringen ist."


    D.h. 2880 € + 920 € = 3800 €

    Das wäre dann das mindeste Brutto-Gehalt, was der Praxisinhaber zahlen müsste.
    Netto wären das aber ja dann nur noch ca. 2400 € die auf meinem Konto landen.
    Das kommt mir schon extrem niedrig vor. Habe ich hier einen Denkfehler?
    Oder wäre das theoretisch so möglich und auch rechtens?



    Aber es wird noch konfuser.... desweiteren steht nämlich im Antrag:

    "Nach Beendigung des geförderten Weiterbildungsabschnittes sende ich [der Antragsteller = Praxisinhaber] der KVB einen Nachweis über die an den Weiterbildungsassistenten weitergegebenen Förderbeträge, ggf. mittels Bescheinigung des Steuerberaters, zu. "

    Wenn meine Rechnung oben stimmt, müsste auf meiner Gehaltsabrechnung bei Vollzeit mindesten 3800€ brutto stehen (eher mehr wenn ich mich nicht ausbeuten lasse). Wurdet bei jemandem schon mal die Steuerbescheide überprüft?

    Wieviel muss der Arbeitgeber drauflegen??

    Hierzu heißt es im Informationsblatt in der Anlage zum Antrag:

    "Soweit aber der gezahlte Förderbetrag in Höhe von 4.800,€ im konkreten Fall die im Krankenhaus
    übliche Vergütung unterschreitet, ist der an den Weiterbildungsassistenten weiterzuleitende Förderbetrag
    von der anstellenden Praxis bzw. vom anstellenden MVZ auf das Niveau der im Krankenhaus
    üblichen Vergütung anzuheben und in dieser Höhe vollständig an den Weiterbildungsassistenten
    auszuzahlen."

    ...ABER schon eine Seite weiter heißt es auch:

    "Die Aufstockung des Förderbetrages betrifft ausschließlich das zwischen Ihnen [dem Praxisinhaber] und Ihrem
    Weiterbildungsassistenten bestehende Rechtsverhältnis und muss uns [der KVB] gegenüber nicht
    nachgewiesen werden! "

    Ist das ein Schlupfloch, das die KVB den kleineren Arztrpaxen noch offen lässt, die sich diese Aufstockung auf Klinikniveau nicht leisten können?

    Vielleicht melden sich ja auch hier mal ein paar Arbeitgeber mal zum Thema.

    Ich habe schon bei der KV angefragt, jedoch sind die gerade so busy, dass mich die gute Dame am Telefon vertrösten musste und ich erst Ende der Woche bzw. nächste Woche mit einen Rückruf von dem zuständigen KV-Berater rechnen darf

    Sorry für den langen Post, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail und in den bisherigen Threads zu diesem Thema habe ich keine konkreten Berechnungen gefunden oder es wurde Brutto und Netto in einen Topf geworfen...



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Registriert seit
    08.08.2013
    Ort
    been there, done that, got the t-shirt
    Beiträge
    3.621
    Also, die 4800 brutto müssen mindestens an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Davon dürfen die Sozialabgaben nicht abgezogen werden. Das muss auch jährlich nachgewiesen werden.
    Ob und wie viel darüber hinaus aufgestockt werden, ist Verhandlungssache



  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776
    Ich verstehe nicht, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, so zu rechnen wie du es tust. Ich finde die Formulierung der KV bezüglich des Bruttogehalts unmißverständlich.

    4.800 Euro KV Förderung = das, was der Arbeitgeber an dich (mindestens) weiterleiten soll = Dein Bruttogehalt.
    Davon soll der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Steuer abziehen, bevor es an dich auszahlt.
    4.800 Euro brutto
    - 1.000 Euro Steuer
    - 920 Euro Sozialversicherung Arbeitnehmeranteil
    ---------
    2.880 Euro netto, also das, was an dich ausgezahlt wird.

    Der Arbeitgeber muß aus eigener Tasche noch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung (ca. 920 Euro) drauflegen und an die Sozialversicherung direkt abführen. Davon siehst du ja nichts, auf deinem Lohnzettel taucht dieser Betrag auch nicht auf, und mit deinem Bruttogehalt hat das nix zu tun. Der Arbeitgeber würde dir somit 4.800 Euro Bruttogehalt zahlen, davon gehen 2.880 Euro als Nettogehalt auf dein Konto, 920 Euro an die Sozialversicherung, 1.000 Euro ans Finanzamt, und der Arbeitgeber zahlt nochmal 920 Euro direkt an die Sozialversicherung.

    Dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bei der Sozialversicherung nicht hundertprozentig identisch sind, hast du oben ja schon geschrieben (wobei das meines Wissens nicht mit der Rentenversicherung / Versorgungswerk, sondern mit der Pflegeversicherung zusammenhängt), aber der Einfachheit halber habe ich es jetzt mal so gelassen, wie du es gerechnet hast, mit identischen Beiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    Dieser Spruch, dass die Aufstockung auf mit Tarifentgelt vergleichbaren Bruttolohn nicht gegenüber der KV nachgewiesen werden muß, ist sicherlich tatsächlich als Schlupfloch gedacht bzw. will sich die KV damit einfach nicht auseinandersetzen, sondern das soll man schön selbst mit dem Arbeitgeber ausmachen.
    Geändert von Pflaume (27.03.2019 um 13:29 Uhr)



  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    12.04.2016
    Beiträge
    6
    Hallo,
    hast du denn inzwischen schon einen Gehaltszettel bekommen? Wie viel erhälst du denn nun?
    Ich stehe aktuell genau vor dem gleichen Problem. Finde diese ganzen Formulierungen ziemlich seltsam.
    Suche auch in Bayern nach einer WB-Stelle und auf Seite 7/8 von diesem Förderantrag steht ja:

    Der Förderbetrag ist ein Zuschuss zum Brutto-Gehalt des Arztes in Weiterbildung und muss als Anteil der Vergütung in voller Höhe an diesen weitergegeben werden -unbeschadet der Pflicht zu Einbehalt und Abführung der hierauf entfallenden Lohnsteuer sowie des hierauf entfallenden Arbeitnehmeranteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

    Deshalb verstehe ich nicht, wie dann ein paar Seiten weiter die von dir schon zitierte Abgabe zustande kommt...

    Kann mir Jemand weiterhelfen?



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    12.04.2016
    Beiträge
    6
    Hallo,
    hast du denn inzwischen schon einen Gehaltszettel bekommen? Wie viel erhälst du denn nun?
    Ich stehe aktuell genau vor dem gleichen Problem. Finde diese ganzen Formulierungen ziemlich seltsam.
    Suche auch in Bayern nach einer WB-Stelle und auf Seite 7/8 von diesem Förderantrag steht ja:

    Der Förderbetrag ist ein Zuschuss zum Brutto-Gehalt des Arztes in Weiterbildung und muss als Anteil der Vergütung in voller Höhe an diesen weitergegeben werden -unbeschadet der Pflicht zu Einbehalt und Abführung der hierauf entfallenden Lohnsteuer sowie des hierauf entfallenden Arbeitnehmeranteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

    Deshalb verstehe ich nicht, wie dann ein paar Seiten weiter die von dir schon zitierte Abgabe zustande kommt...

    Kann mir Jemand weiterhelfen?



MEDI-LEARN bei Facebook