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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied
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    13.06.2005
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    Hallo zusammen, ich wollte mich Mal erkundigen, ob jemand Erfahrungen mit folgender Szenerie hat:
    Ich befinde mich aktuell im letzten Jahr der Weiterbildung in einer Praxis. Mein Vertrag läuft bis Ende Januar und für März plane ich meine Facharztprüfung. Nun bin ich durch Zufall mit einer Gemeinschaftspraxis ins Gespräch gekommen. Es sind 4 KV-Sitze und 4 Ärzte und ein Arzt möchte den Sitz abgeben. Am liebsten so schnell wie möglich. Es gibt aktuell aber keine Interessenten außer mir.
    Nun meine Frage: gibt es überhaupt die Möglichkeit, eine KV-Sitzübernahme zu z.B. April oder auch Juni nächsten Jahres in die Wege zu leiten? Oder.kann man das erst nach der Facharztprüfung beginnen? Habt ihr da eine Idee? Irgendwas mit Vorvertrag oder so? Weil wenn man erst im März nachsten Jahres den Sitz ausschreiben würde etc, ist es.ja mindestens Ende 2020 bis die Übernahme dann wirklich von statten geht.
    Habe schon versucht bei der KV einen Niederlassungsberater zu erreichen, aber bisher leider ohne Erfolg. Vielleicht kann mir ja hier jemand über Erfahrungen oder Ideen berichten.
    Ich weiß dass man sich erst als Facharzt ins Arztregister eintragen und auf die Warteliste setzen lassen kann, hoffe aber auf evtl. Schlupflöcher bzw. Möglichkeiten .

    Danke sehr und liebe Grüße



  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Covfefe
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    1.902
    Eine präzise Antwort hängt unter anderem von Deiner Fachrichtung, "Deiner" Landes-KV sowie dem Versorgungsgrad der entsprechenden Region ab. So sollen freiwerdende Facharztsitze in bestimmten "überversorgten" Regionen neuerdings sogar vom Amts wegen eingezogen und eben nicht nachbesetzt werden. An die privilegierte Nachbesetzung wird ebenfalls gerade Axt angelegt. Insofern wäre der erste Ansprechpartner der abgebende Praxisarzt, der über die Verhältnisse vor Ort orientiert sein dürfte. Sehr viel mehr kannst Du vor Deiner FA-Prüfung auch nicht machen, höchstens durch Aufnahme eines Angestelltenverhältnis als WBA mit der betreffenden Praxis sich einen u.U. privilegierten Status im Nachbesetzungsverfahren zu sichern.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
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    Um einen KV Sitz fest übernehmen zu können, musst du im Arztregister eingetragen sein. Das geht erst wenn Du Facharzt bist. Wenn der Arzt in der Praxis den Sitz jetzt schon wieder in den Topf wirft und jemand bereits länger auf der Warteliste steht und Interesse bekundet, besteht die Gefahr, dass der Dir vorgezogen wird. Genaues wirst Du aber nur von deiner KV erfahren, die Dir genau sagen kann, ob es noch weitere Interessierte gibt. Die sind da immer sehr Kooperativ wenn es Niederlassungswillige gibt.



  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950
    Prinzipiell kann man alles mit Kaufvertrag des Sitzes schonmal vorbereiten, bevor Du die Facharztprüfung in der Tasche hast, so daß der Rest dann nur Formsache ist. Das muß dann halt wie oben schon gesagt mit der KV und insbesondere mit dem Zulassungsausschuß abgesprochen werden.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Registriert seit
    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Eine Freundin in BW hat es ähnlich gehandhabt, allerdings nicht so weit im Voraus. Konkret wäre ihre WB-Zeit irgendwann im Frühherbst rum gewesen, die Sitzabgabe war schon länger vakant, aber bisher nicht neu verteilt worden. Der nächste Zulassungsausschuss tagte im August und die KV hat sich dann, da auch kein Mitbewerber in einem selbst für KV-Maßgabe unterversorgten Gebiet da war, bei der LÄK dafür eingesetzt, dass ihre Überstunden als zusätzliche WB-Zeit anerkannt wurden (sie hatte eine offizielle 75%-Stelle, die Überstunden wurden dann eben als Prozente draufgeschlagen) und sie früher die FA-Prüfung machen konnte, die dann sogar extra für sie einen Tag vor Tagung des Zulassungsausschusses eingerichtet wurde. Aber das war schon echt sehr viel guter Wille.



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