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  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Meines Wissen nach, kann man sich schon vor der FA-Prüfung auf die Liste für einen freien Sitz eintragen lassen. Das wurde mir zumindest so in einem Seminar der Apo-Bank erzählt. Das ist vor allem bei Sitzen mit Überversorgung sinnvoll. Unter allen Bewerbern wird dann eine Rangliste gebildet. Am meisten zählt wohl, dass man schon in der Praxis gearbeitet hat und erst danach die Wartezeit.

    Ich dachte auch, dass eine Eintragung ins Arztregister vor FA-Status ist möglich. Ich habe zumindest nächste Woche einen Termin bei meiner KV deshalb. Hintergund ist, dass ich eine Privatpraxis eröffnen möchte und mir von der KV gesagt wurde, dass es sinnvoll ist eine LANR zu haben. Kann sein, dass es am Telefon zu einem Missverständnis gekommen ist, aber ich habe deutlich gesagt, dass ich erst in 10 Monaten FA sein werde.

    Kann man eine LANR ohne Eintrag in das Arztregister beantragen?



  2. #7
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Hintergund ist, dass ich eine Privatpraxis eröffnen möchte und mir von der KV gesagt wurde, dass es sinnvoll ist eine LANR zu haben. Kann sein, dass es am Telefon zu einem Missverständnis gekommen ist, aber ich habe deutlich gesagt, dass ich erst in 10 Monaten FA sein werde.
    Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum man sich bei der KV bezüglich der Eröffnung einer Privatpraxis beraten lassen sollte. Und wenn doch, warum sollte man Dich neutral beraten? Das ist ungefähr so, als wenn Dich das Pfarramt zu einem Kirchenaustritt beraten soll. Das deutsche Gesundheitssystem hast Du schon verstanden?

    Die LANR ist nicht an den FA-Status gekoppelt und kann beantragt werden, sofern Du GKV-Mitglieder verantwortlich behandelst (das kann auch ein WBA als KV-Dienstvertretung sein etc..)

    Die LANR ist nur insofern sinnvoll, als daß Du (sofern Du in einem Bundesland arbeitest, was auch Privatärzte zu Zwangsdiensten heranziehst) Du mit GKV-Patienten im Dienst wirst abrechnen müssen. Desweiteren besteht angeblich (da ich einer Fachrichtung angehöre, die üblicherweise keine Medikamente verordnet, lasse ich mich da gerne eines besseren belehren) ein zumindest theoretisch abstraktes Risiko, für als Selbstzahler bzw. Kostenerstatter auftretende GKV-Mitglieder bzw. denen auf Privatrezept verordnete Medikation trotzdem noch in Mithaftung a.k.a. "Regress" genommen zu werden (falls die Rezepte bei der Kasse zur KE eingereicht werden).

    In beiden Fällen leistest Du also Dir nachteiligen Vorgängen durch die freiwillige Vorab-Beantragung einer LANR gleich noch aktiven Vorschub. Ist die LANR letztendlich doch nur kreeiert worden, um nicht GKV-konformes Verhalten einfacher festzustellen und zu sanktionieren. In den mir bekannten zivilisierten Ländern funktioniert "Arzt" sogar ganz ohne "lebenslange Arztnummer" und ähnliche Dinge.
    Geändert von tarumo (02.04.2019 um 22:51 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  3. #8
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Ich dachte auch, dass eine Eintragung ins Arztregister vor FA-Status ist möglich.
    Ist es nicht, beispielhaftes Zitat der KV Berlin (bitte bei der jeweiligen KV selbst nachsehen) :

    "Der erste Schritt auf dem Weg zum Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten ist der Eintrag in das Arztregister des KV-Bezirks, in dem der Arzt seinen Wohnsitz hat. Zentrale Voraussetzungen für den Arztregistereintrag sind eine Approbation auf der Grundlage der jeweiligen Bundesärzteordnung sowie eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. zum Praktischen Arzt. "
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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Okay, da hat mich die Dame der KV wohl falsch verstanden. Ich habe jetzt auf anderen KVen nachgeschaut und es steht bei den meisten unmissverständlich, dass ein Eintrag ins Arztregister nur als Facharzt möglich ist ist. ZB Notfallmedizin gehört wohl nicht dazu, oder?

    Also melde ich meine Privatpraxis bei der Bezirksärztekammer und beim Gesundheitsamt an. Die LANR bekomme ich bei der KV, richtig?



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Okay, da hat mich die Dame der KV wohl falsch verstanden. Ich habe jetzt auf anderen KVen nachgeschaut und es steht bei den meisten unmissverständlich, dass ein Eintrag ins Arztregister nur als Facharzt möglich ist ist. ZB Notfallmedizin gehört wohl nicht dazu, oder?
    Facharzt ist Facharzt und Zusatzbezeichnung ist Zusatzbezeichnung. Die kann man aber dann zusätzlich mit eintragen lassen.



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