Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum man sich bei der KV bezüglich der Eröffnung einer Privatpraxis beraten lassen sollte. Und wenn doch, warum sollte man Dich neutral beraten? Das ist ungefähr so, als wenn Dich das Pfarramt zu einem Kirchenaustritt beraten soll. Das deutsche Gesundheitssystem hast Du schon verstanden?
Die LANR ist nicht an den FA-Status gekoppelt und kann beantragt werden, sofern Du GKV-Mitglieder verantwortlich behandelst (das kann auch ein WBA als KV-Dienstvertretung sein etc..)
Die LANR ist nur insofern sinnvoll, als daß Du (sofern Du in einem Bundesland arbeitest, was auch Privatärzte zu Zwangsdiensten heranziehst) Du mit GKV-Patienten im Dienst wirst abrechnen müssen. Desweiteren besteht angeblich (da ich einer Fachrichtung angehöre, die üblicherweise keine Medikamente verordnet, lasse ich mich da gerne eines besseren belehren) ein zumindest theoretisch abstraktes Risiko, für als Selbstzahler bzw. Kostenerstatter auftretende GKV-Mitglieder bzw. denen auf Privatrezept verordnete Medikation trotzdem noch in Mithaftung a.k.a. "Regress" genommen zu werden (falls die Rezepte bei der Kasse zur KE eingereicht werden).
In beiden Fällen leistest Du also Dir nachteiligen Vorgängen durch die freiwillige Vorab-Beantragung einer LANR gleich noch aktiven Vorschub. Ist die LANR letztendlich doch nur kreeiert worden, um nicht GKV-konformes Verhalten einfacher festzustellen und zu sanktionieren. In den mir bekannten zivilisierten Ländern funktioniert "Arzt" sogar ganz ohne "lebenslange Arztnummer" und ähnliche Dinge.