teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 8
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    23.09.2005
    Beiträge
    85

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich bin noch bis Juni 2020 in Elternzeit, will aber im Juni 2019 wieder in Teilzeit anfangen (20h/Woche). Dies war vor Beginn der Elternzeit so mit meinen Chefs besprochen und abgestimmt worden, heute sagte man mir nun, sie können mich nicht weiter beschäftigen, da in der Praxis kein Personal vorhanden ist. (Ich bin angestellte Ärztin, es fehlen Arzthelferinnen). Ich habe keine Kündigung erhalten, nur eine vage Aussicht, eventuell ab Jahresbeginn wieder arbieten zu können. Wenn überhaupt.
    Ich möchte aber gerne ab Juni 2019 wieder in Teilzeit arbeiten; außerdem bekomme ich dann auch kein Elterngeld mehr, und muss meine private Krankenversicherung (ca 550Euro) selbst bezahlen.
    Wäre eine Kündigung seitens der Praxis die Lösung, und Bezug von Arbeitslosengeld möglich, falls ich zum Juni 2019 keine andere Anstellung finde?
    War jemand mal in einer ähnlichen Lage???



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.129
    In der Elternzeit genießt man als Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz. Dieser kann nur bei Schwerwiegenden betrieblichen Gründen mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde umgangen werden. Hast Du deine Elternzeit plus Teilzeittätigkeit etc. Schriftlich eingereicht und ist diese von der Praxis schriftlich bestätigt worden?

    Ich würde mich an deiner Stelle an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, wenn dein Chef keine verbindlichen Zusagen tätigen kann/will.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
    Registriert seit
    08.08.2013
    Ort
    been there, done that, got the t-shirt
    Beiträge
    3.621
    Wenn Du zunächst zwei Jahre Elternzeit mit 0 Stunden eingereicht hast und dann plötzlich doch nach einem Jahr mit weniger Stunden einsteigen willst, hat der AG durchaus Chancen, das ganze abzulehnen



  4. #4
    PalimPalim! Avatar von epeline
    Registriert seit
    16.02.2009
    Ort
    Krabbelgruppe
    Semester:
    Keine mehr
    Beiträge
    8.788
    Du darfst aber in der Elternzeit auch bei anderen AG arbeiten und nach der EZ zum Ursprungs AG zurückkehren.
    Würde mich auch von einem Fachanwalt beraten lassen.



  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    23.09.2005
    Beiträge
    85
    Es war alles schriftlich und langfristig vereinbart, dass ich Anfang Juni in Teilzeit wieder einsteige. Nun, 8 Wochen vorher, geht das nicht mehr.
    Ich fürchte es wird auf einen Aufhebungsvertrag rauslaufen.. Kündigung geht ja nicht.



Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook