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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Labormedizin und Radiologie-Weiterbildung gibt es teilweise ohne Dienstbereitschaften (im niedergelassenen Bereich mit voller Weiterbildungsermächtigung).
    Weißt Du das oder schwafelst Du hier nur so rum? Eine Radiologie-Praxis OHNE Klinikanbindung mit 60 Monaten Ermächtigung wirst Du sehr lange suchen müssen (ich bezweifle, daß es das überhaupt gibt). Desweiteren hat ja gerade in meinem Fach die ÄK von meinem damaligen WBA verlangt, daß im Freitextzeugnis die Teilnahme an Diensten bescheinigt wird, obwohl es in der WBO nicht explizit erwähnt wird.
    Offensichtlich wird hier krampfhaft versucht, die letzten "Ohne Dienst"- Lücken zu schließen (vermutlich auf Wunsch der Politik). Eine ungute Entwicklung in den letzten Jahren

    Was die Laboratoriumsmedizin angeht, verlangen diverse WBO 12 Monate Innere oder Pädiatrie.

    Davon abgesehen, würde ich die Fachwahl eben nicht vom Dienstkriterium abhängig machen, man soll ja auch halbwegs mit dem Fach glücklich werden.
    Vielleicht ist es besser, die Zähne zusammenbeißen, nach der FA-Prüfung ist es um ein vielfaches leichter, sich entsprechende Stellen zu organisieren.
    Für die letzen paar Jahre sollte sich doch eine Lösung zur Kinderbetreuung finden lassen, oder sogar ein neuer Partner...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #7
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    Das mit der vollen Weiterbildungsermächtigung war etwas unglücklich formuliert. Die Labormedizin benötigt natürlich zusätzlich ein klinisches Jahr Innere oder Päd. Aber es gibt Labore mit voller Weiterbildungsermächtigung für den Laborteil, in denen keine Nacht-Dienste anfallen (Wochenend-Dienste samstag- oder sonntagmorgens üblicherweise schon). Zu Möglichkeiten, wie man das Innere-Jahr ohne oder mit wenig Diensten absolvieren kann, habe ich in dem anderen von mir verlinkten Thread was geschrieben.

    Dass es ambulante Radiologien mit voller Weiterbildungsermächtigung (60 Monate) ohne Dienste gibt, weiß ich, weil ich mich selbst mal in einer beworben habe. Die suchten damals sogar relativ engagiert nach Weiterbildungsassistenten, weil die Besitzer alle selbst weniger arbeiten wollten. Mindestens 48 Monate (bei denen ein Fremdjahr von OP in der Neurologie auf die Weiterbildungszeit angerechnet würde) Weiterbildungsermächtigung in der ambulanten Radiologie sind auch gar nicht so selten.

    Abgesehen davon würde ich persönlich auch eher versuchen, in dem gewünschten Fach oder zumindest in einem Bereich, der dazu passt, eine Stelle zu suchen, die man trotz Diensten oder was auch immer irgendwie mit dem Kinderaufziehen kombiniert bekommt. Es gibt ja auch noch mindestens eine weitere Person, die für die Kinder mitverantwortlich ist. OP wird sich da schon das raussuchen, was sie selbst für sinnvoll hält. Manchen geht es auch nur darum, erst mal mit einer stundenweisen Beschäftigung ohne Rücksicht auf Weiterbildung eine Anstellung zu haben. Ich könnte mir vorstellen, dass es mit der Maßgabe "ich habe zwei kleine Kinder und bin alleinerziehend" sowieso nicht ganz einfach werden wird, eine Stelle zu finden, da niemand Lust hat, dass sein(e) Angestellte(r) dauernd ausfällt.
    Geändert von Pflaume (04.04.2019 um 09:41 Uhr)



  3. #8
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    Wieviel Zeit hast Du denn in der Klinik für Neurologie voll? 2 Jahre plus Psychiatrie Rotation kann man tendenziell in einer Praxis auch hinbekommen. Wobei Du eine Praxis brauchst, wo 2 Jahre Weiterbildungsermächtigung für Neurologie und für mindestens für 1 Jahr Psychiatrie bestehen muss. Das gibt es häufig in großen nervenärztlichen Gemeinschaftspraxen oder MVZ. Da sind dann auch viele Arbeitskonzepte möglich und die Wochenenden und Feiertage frei. Oder über alternative Konzepte ohne Weiterbildung Übergangsweise nachdenken: Wir haben eine Kollegin z. B. die nur einen Tag für Gutachten fest in die Praxis kommt und die restliche Zeit von zu Hause arbeitet. Manchmal suchen auch Neurochirurgen für Ihre Ambulanzen Neurologen. Da hast du keine Dienste und einen Job von montags bis freitags. Solche Konstrukte kenne ich von mehreren Kolleginnen, die erstmal die Zeit überbrückt haben bis die Kinder größer waren.
    Geändert von Reflex (04.04.2019 um 10:09 Uhr)



  4. #9
    OP-Sperrer Avatar von Echinococcus
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    Ich bin dann mal die Chirurgen ärgern...
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    Wenn du dich für ein komplett neues Arbeitsfeld interessieren könntest, das dich auch technisch- und mikrobiologisch fordert, dafür aber in vielen Fällen komplett ohne Dienste auskommt kann ich dir raten, mal in die Hygiene/Umweltmedizin reinzuschnuppern

    In der Regel sieht es so aus (kenne natürlich nicht alle Bundesländer):

    Weiterbildungszeit:
    60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
    - 12 Monate in der stationären Patientenversorgung anderer Gebiete
    - können bis zu 12 Monate im Gebiet Pharmakologie und/oder in Arbeitsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und/oder Öffentliches Gesundheitswesen angerechnet werden

    Kenne sogar alleinerziehende Kolleginnen in der Ausbildung, scheint also zu gehen ;)
    Monkey see and monkey do...evolution was never true. All the lies they feed to you, monkey me and monkey YOU!



  5. #10
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Dass es ambulante Radiologien mit voller Weiterbildungsermächtigung (60 Monate) ohne Dienste gibt, weiß ich, weil ich mich selbst mal in einer beworben habe. Die suchten damals sogar relativ engagiert nach Weiterbildungsassistenten, weil die Besitzer alle selbst weniger arbeiten wollten. Mindestens 48 Monate (bei denen ein Fremdjahr von OP in der Neurologie auf die Weiterbildungszeit angerechnet würde) Weiterbildungsermächtigung in der ambulanten Radiologie sind auch gar nicht so selten.
    Ich bestreite das für den heutigen Zeitraum...Die drei Bundesländer, die ich überblicke, haben bei den 60 Monaten ausschließlich Krankenhäuser bzw. angegliederte Praxen gelistet, auch bei 42 Monaten noch zu einem erheblichen Anteil. Und in dieser Konstellation sind selbstverständlich die KH-Patienten rund um die Uhr mit zu versorgen. Sehr einfach über die WBE-Listen bei dem Ärztekammern nachzuvollziehen... Es mag vor ein paar Jahren noch anders gewesen sein und in der einen oder anderen Einrichtung sind die Dienste sicher erst auf FA-Level und nicht von den WBA zu absolvieren. Das ist jedoch nichts, worauf man sich berufen sollte und kann sich von einem auf den anderen Tag ändern.
    Die "typische" ambulante Radiologie-Praxis liegt bei 24 oder 36 Monaten WBE, je nach Spektrum, wobei hier der Trend sehr stark zu Schichtarbeit (frühmorgens bis spätabends) und auch Samstagsprechstunde geht. Also auch nicht das, was die TE anstrebt...

    Nach meinem Kenntnisstand vergeben die ÄK (zumindest nach der aktuellen WBO) keine Genehmigungen über die volle WB-Zeit (mehr), wenn nicht stationäre Versorgung vorzuweisen ist.

    Die vorgeschriebenen Interventionen im ambulanten setting anzubieten ist ohnehin extrem selten. 12 Monate extern werden schon angerechnet, der Knackpunkt ist jedoch der Katalog (der schon so in den 60 Monaten kaum fristgerecht zu erfüllen ist) und nicht die WB-Zeit.

    Letztendlich hilft das Theoretisieren nichts, wenn da eine ÄK hergeht und vor der FA-Prüfung explizit die Dienstteilnahme im Prüfungsfach bescheinigt haben will...
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