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    Platin Mitglied Avatar von Praia-do-Forte
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    Hallo Kollegen,

    ich hab nur eine kurze Frage zur Steuererklärung...
    (Hab natürlich schon in einigen Threads gelesen, hab es aber noch nicht verstanden)

    Ich hab 2018 neben der angestellten Hausarzttätigkeit auch einige wenige Dienste in der BDZ gemacht.

    Wo genau trage ich das in der Steuererklärung ein? Formular S?
    Oder Formular N Teil 4? (Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug)

    Und sind Feiertagszuschläge an gleicher Stelle einzutragen?

    Schönen Sonntag !
    Geändert von Praia-do-Forte (08.04.2019 um 14:51 Uhr)



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