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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Bereits die Möglichkeit (!) einer dermatologischen Berufskrankheit wird gemeldet; allerdings hatte ich auch gedacht, dass hierbei zunächst ein Hautarztverfahren eingeleitet wird.

    Das Ganze wird aber noch diffuser, wenn man bedenkt, dass nur ein Hautarzt das Verfahren einleiten kann und dann den Verdacht einer Berufserkrankung ausspricht.

    Oder anders gesagt: Ich habe keinen Plan ;)



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  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    Ich erinnere mich aus eigener Erfahrung mit dem Hautarztverfahren:

    Die Möglichkeit einer Hauterkrankung: Einleitung des Hautarztverfahrens und dann von den Ergebnissen abhängig, wie es weiter geht.



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    Ich hab mich jetzt bisschen in das Thema eingelesen und denke Hautarztbericht ist definitiv sicher. Bei Hautkrankheiten soll bei jeglichem Verdacht auf eine Assoziation ein Hautarztbericht veranlasst werden. Der Hautarzt entscheidet dann ob eine BK Anzeige gemacht wird, dafür muss es aber begründeten Verdacht geben, nicht „nur“ jeglichen Verdacht. Der Sinn ist wohl, dass Hautkrankheiten durch richtige Pflege/Therapie verhindert werden sollen, bevor sie chronifizieren und der Pat. seinen Beruf aufgeben muss.



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  4. #9
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    Ich habe selbst auch das Hautarztverfahren genommen und wenn ich das hier im Altmeyer richtig lese ist das auch die richtigere Antwort:

    https://www.enzyklopaedie-dermatolog...verfahren-1670

    Hautarztverfahren zur Überprüfung der Möglichkeit, und wenn sich das bestätigt, dann kommt die begründete Meldung.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich bin ja in der Weiterbildung zur Betriebsärztin:
    Ja, auch schon die Möglichkeit ist zu melden. die zuständige BG/Unfallkasse schickt den Versicherten dann für das Hautarztverfahren zum Dermatologen. Dieser meldet dann wiederum an die BG.

    ABER: Es gibt auch die Möglichkeit den Patienten direkt zum Hautarzt zu schicken. Problematik ist dabei aber immer wieder die Terminfindung und die Abrechnung des ersten Kontaktes.
    In der Praxis hängt es von den örtlichen Gegebenheiten ab, welcher Weg zielführender ist.
    Wir schicken in der Regel den Versicherten zum Hautarzt und sagen ihm dass er sagen soll, dass der Verdacht auf beruflich bedingtes problem besteht.

    Also "Verdachtsmeldung" ist der rechtlich korrekte Weg. Der Weg direkt über den Hautarzt ist ein praktikabler.

    Edit: Leider prüft das IMPP hier mal wieder völlig an der Praxis und dem was der normale Arzt über BKs wissen soll, vorbei
    Geändert von WackenDoc (09.04.2019 um 17:17 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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