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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Spood
    Guest

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    Also offenbar wurde die Antwort des Hautarztberichts auch von den Experten als richtig erachtet. Zumindest wird es bei mir so angezeigt



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  2. #32
    Elz
    Guest
    Schon bei Verdacht auf eine Berufserkrankung ist eine Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich und sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft nicht ermittelt werden kann, muss eine Meldung an den Staatlichen Gewerbearzt erfolgen. Hierbei ist allein der Verdacht meldepflichtig. Die BG veranlasst dann die weitere Diagnostik und gibt gegebenenfalls ein dermatologisches Gutachten in Auftrag.



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  3. #33
    Unregistriert
    Guest
    Stimmt, das hab ich noch gar nicht gesehen, kann es sein, dass die Experten die Antwort umgeändert haben?



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  4. #34
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Ähm- ihr habt aber schon den Diskussionsverlauf mitbekommen. Ich habe mich offenbar geirrt und nicht dran gedacht, dass es für nicht-Haut- und nicht- Betriebsärzte einen Sonderweg gibt. Nämlich den über das Hautarztverfahren, nicht den über die BK-Meldung. Die Antwort ist offenbar richtig, da es sich wohl nicht um eine zum jetzigen Zeitpunkt so schwerwiegende Erkrankung handelt, dass die Berufsaufgabe notwendig wäre.

    Ja, man würde zum Handschuhwechsel und besserer Hautpflege raten.Und dann geht die Suche nach dem Allergen los. Man würde mit den Handschuhbestandteilen anfangen und typische Stoffe mit denen er sonst kontakt hat. Evtl hat er auch nur ein Probelm mit Feuchtarbeit oder gar ienen Pilz.

    Typisch ist aber auch, dass das nicht so perakut beginnt, dass man da in Panik verfallen müsste.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #35
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.04.2019
    Beiträge
    4

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    Ich bin jetzt mal sehr pingelig und behaupte man kann diese Frage nicht beantworten. In der Angabe steht, der Patient kommt in die Sprechstunde (aber was für eine Praxis ist das?)

    Ein Dermatologe/Arbeitsmediziner könnte sofort das Hautarztverfahren wie es die Unfallversicherung nennt einleiten und den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden. In einer anderen Praxis müsste man den Patienten wirklich zu einem Hautarzt schicken.

    Aber ich kann nicht wissen, was mit "Sprechstunde" gemeint sein soll.



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