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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Und lege artis die Leichenschau durchzuführen heißt ja - am komplett entkleideten Patienten.

    Da aber nur "sachgemäß bekleideter" Patient da stand, nicht aber, dass ich ihn für die Leichenschau entkleide, habe ich gedacht, das IMPP will uns aufs Glatteis führen Das ist natürlich total spitzfindig, aber leider ist das IMPP das ja häufig auch..



  2. #12
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    Es ist völlig egal, weil es für die Antwortmöglichkeiten keinen Unterschied macht.

    "Sachgemäß bekleidet" zusammen mit den Leichenflecken am Rücken soll wohl eher darauf hindeuten, dass es keine Hinweise für einen Kampf oder Manipulation der Leiche gab.
    DANACH untersucht der Arzt (also du) ja "gründlich". Und immerhin so weit, dass die Leichenflecken am Rücken sichtbar sind.

    Damit hat du einen Patienten der tot ist und von dem du nicht weisst, warum er tot ist. Damit ist es schon ungeklärt und du müsstest nicht einmal die Leiche entkleiden. Du holst ja eh die Polizei dazu. Die weite Auszieherei und Untersuchung kannst dann mit denen zusammen machen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #13
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    In der Beschreibung des Falles stand ja, dass man die Untersuchung "sorgfältig" (laut Duden bedeutet "sorgfältig" folgendes: akkurat, ausführlich, bis ins Einzelne, eingehend, exakt, fundiert, [ganz] genau, gewissenhaft, gründlich, gut, intensiv, korrekt) durchgeführt hat. Daher nimmt man an, das man alles lege artis gemacht hat (inklusive Entkleidung, Inspektion usw.usw.)

    Der Patient hatte auch COPD und Hypertonie und da ist eine KHK naheliegend.



  4. #14
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    Er KANN daran gestorben sein, wir wissen es aber nicht.
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  5. #15
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    Mal von den ganzen bisher auch richtigen Überlegungen hier (soweit nach Bericht über die Frage beurteilbar) - ist noch keiner auf die Idee gekommen, dass es seltsam ist, dass der Patient offensichtlich im Sitzen Leichenflecken am Rücken zeigt? Dies deutet doch eher auf eine Verbringung in die sitzende Lage nach Eintritt des Todes hin (und zwar lange danach). Im Sitzen sind die Leichenflecken normalerweise an den Füßen, ggf minimal am Gesäß...
    Also das ist mE mindestens ungeklärt, wenn nicht sogar nicht natürlich! Auf jeden Fall Kripo-würdig!



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