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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Unregistriert
    Guest

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    Moin,

    es geht um die Frage mit der Leichenschau.
    Mit 0,9% gehöre ich ganz offensichtlich zu den wenigen, die aus der Aussage "bekleidet" geschlossen hat, dass der Arzt den Patienten für die Leichenschau nicht auszieht, weshalb ich so keine Leichenbescheinigung ausgestellt hätte..
    diese ungenaue Umschreibung ärgert mich total



  2. #2
    Unregistriert
    Guest
    Geht mir genauso



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Sind die anderen Antworten denn "falscher" bzw. die empfohlene Antwort "richtiger"?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    Unregistriert
    Guest
    Da wegdrückbare Leichenflecken auf der Rückseite festgestellt wurden, kann man eigentlich schon davon ausgehen, dass der Patient ausgezogen wurde. So hab ich das zumindest interpretiert.



  5. #5
    Unregistriert
    Guest

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    Naja, es gibt dann natürliche, nicht-natürliche, ungeklärte Todesursache oder am nächsten Tag Leichenschau durchführen..

    ach man, so ärgerlich richtig dumm!



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