In der Leitlinie ist aber von neurogenen Störungen die Rede. Die Patienten hatte doch aber eine Belastungsinkontinenz, oder?
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Bei dieser Frage sind potentiell Antwortmöglichkeit B und C richtig. Die Uroflowmetrie und sonographische Restharnmessung sind laut Leitlinie "Diagnostik und Therapie von neurogenen Blasenstörungen" ( https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...en_2018-08.pdf) immer indiziert.
Laut Amboss wäre allerdings auch der Bonney-Test richtig, der allerdings in der o.g. Leitlinie nicht erwähnt wird.
In der Leitlinie ist aber von neurogenen Störungen die Rede. Die Patienten hatte doch aber eine Belastungsinkontinenz, oder?
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Das ist richtig, aber auch in dieser (veralteten) Leitlinie zur "Belastungsinkontinenz der Frau" (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-005.html) steht nun beides:
Die Restharnmenge sollte bei Patientinnen mit Harninkontinenz oder Miktionsschwierigkeiten bestimmt werdenVor operativen Eingriffen – insbesondere Rezidiveingriffen – sollte eine urodynamische Untersuchung durchgeführt werden, um mit größtmöglicher Sorgfalt die Patientin zu beraten und der richtigen Therapie zuzuführenZur topografisch-funktionellen Beurteilung von Blase, Harnröhre und Beckenbodenmuskulatur werden die Introitussonografie
und die Perinealsonografie eingesetzt. Die Sonografie hat mittlerweile einen etablierten Stellenwert in Bezug auf die Diagnostik
und den weiteren Behandlungsalgorithmus bei Frauen mit Belastungsharninkontinenz