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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
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    Mir würde der Punkt (bzw. auch die komplette Elimination der Frage) einiges bringen. Meint ihr, hier lohnt sich ein Widerspruch beim LPA?



  2. #62
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    Widerspruch kostet kaum was (vllt 50€ Verwaltungsaufwand), hat aber ohne ein fachärztliches Gutachten (und auch generell) wenig Aussicht auf Erfolg.

    Wenn Dir wirklich was dran liegt, solltest Du auch schon die sich anschließende Klage bei negativem Bescheid miteinberechnen. Die Chancen stehen gut, dass die Klage tatsächlich inhaltlich verhandelt werden würde und nicht an formellen Problemen scheitert.

    Auf jeden Fall gilt es aber Fristen zu wahren. Normalerweise hast Du einen Monat nach Ankunft des Bscheids Zeit den Widerspruch einzulgen. Gleiches gilt für die Klagefrist nach abgelehntem Widerspruchsbescheid.



  3. #63
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    Hast du schon deinen Bescheid bekommen? Vielleicht macht es ja noch jemand aus deinem Bundesland?



  4. #64
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    Das würde mich auch interessieren. Gab es das in der Vergangenheit schon einmal, dass auch nach den drei Wochen noch Fragen aus der Wertung genommen wurden?



  5. #65
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    Hey.
    Da ich mit der Herausnahme der EKG Frage auch die bessere Note bekommen würde, habe ich mir darüber auch Gedanken gemacht.
    Hatte mir damals auch Mühe gegeben, das zu Erwirken beim "Prüfungskommentare" Einreichen innerhalb einer Woche nach dem Examen. Das haben ja viele versucht, aber trotzdem wurde der EKG Fall als komplett lösbar vom IMPP beibehalten.
    Nachdem ich nun mit meinem Vater (jaja immer dieser Ärzte-Eltern), der mehrmals pro Jahr als ärztlicher Gutachter fürs Gericht arbeitet, über die Möglichkeit des nachträglichen Anfechtens gesprochen habe und wie viel Aussicht auf Erfolg man dabei wohl hätte, hat er mich leider etwas ernüchtert.
    Entscheidend ist hierbei das "am ehesten". Selbst wenn es sich nicht um ein klassisches Vorhofflimmern im EKG handelt, so sind doch keine P-Wellen erkennbar und die Abstände der R Zacken sind stark schwankend. Zudem handelt es sich im Falltext um einen 56-Jährigen der plötzlich innerhalb der letzten 6 Wochen einen "unregelmäßigen und schnellen (Arrhythmie und Tachykardie) Herzschlag" entwickelt hat. Allein durch die statistische Häufigkeit der Ursache für diese Symptome in dieser Altersgruppe und Entwicklung kommt VHF schon am ehesten in Betracht. Dazu ein EKG ohne erkennbare P-Wellen und mit deutlich schwankenden R-Zacken- Abständen... (und für Vorholfflattern fehlt das typische Sägezahnmuster).
    Auch bei der Antwortmöglichkeit "Kardioversion", bei der viele meiten, sie sei so nicht richtig, weil da nicht explizit steht, dass vorher Thromben ausgeschlossen wurden - es wird gefragt, "was am ehesten unternommen werden sollte". Das wäre die Kardioversion um wieder in einen Sinusrythmus zu gelangen. Dass man vorher hierfür noch einen Thrombenausschluss machen muss, ist natürlich richtig, aber wird durch die Antwortmöglichkeit "Kardioversion" ja keinesfalls ausgeschlossen. (zum Beispiel: nur weil man vor jeder elektiven OP noch ein Prä-OP Check-up macht mit Labor, wäre die Antwortmöglichkeit "OP" ja nicht falsch, wenn dies die Therapie des Krankheitsbildes wäre, nur weil davor im Antworttext nicht explizit "nach Prä-OP Úntersuchung, Anästhesie- und OP-Tauglichkeitscheck des Patienten" aufgeführt ist.
    Also juristisch wird man sich schwer tun, aufgrund des "am ehesten" eindeutig zu widerlegen, dass VHF falsch ist. Der schöne medizinische Tenor "Das häufige ist häufig" spielt einem da leider auch noch dagegen. Am Ende wäre es eher unwahrscheinlich, dass man vor Gericht eindeutig nachweisen kann, dass die Aufgabe so falsch war. Zumal das IMPP sicher ein echtes EKG eines Vorhofflimmerns genommen hat, was nur eben nicht so schön lehrbuch-artig eindeutig ist, aber durchaus das eines VHF Patienten war. Also geht es nur um die Frage, ob das auch für den Prüfling als solches zu erkennen war und da kommt dann dieses "am ehesten" und die Klinik des Patienten und die Häufigkeit der Antwortmöglichkeiten ins Spiel.

    Also alles in allem natürlich sehr unbefriedigend für uns, aber ich persönlich würde den juristischen Weg aufgrund der Kosten, Mühen und geringen Chancen nicht gehen. Wir sind ja zum Glück keine Juristen, bei denen die Note im Examen über den gesamten späteren Berufsweg maßgeblich entscheidet. Super ärgerlich aber auf jeden Fall und ich könnte wirklich kotzen. Wenn man schon VHF als "dankbares Thema" nimmt, warum dann nicht einfach ganz eindeutig?? Aber das hängt wohl mit dem neuen Ziel des IMPP nach mehr "Trennschärfe" zusammen - überall bei vermeintlich einfachen Themen Verwirrung streuen... Ätzend, echt.



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