Widerspruch kostet kaum was (vllt 50€ Verwaltungsaufwand), hat aber ohne ein fachärztliches Gutachten (und auch generell) wenig Aussicht auf Erfolg.
Wenn Dir wirklich was dran liegt, solltest Du auch schon die sich anschließende Klage bei negativem Bescheid miteinberechnen. Die Chancen stehen gut, dass die Klage tatsächlich inhaltlich verhandelt werden würde und nicht an formellen Problemen scheitert.
Auf jeden Fall gilt es aber Fristen zu wahren. Normalerweise hast Du einen Monat nach Ankunft des Bscheids Zeit den Widerspruch einzulgen. Gleiches gilt für die Klagefrist nach abgelehntem Widerspruchsbescheid.