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  1. #6
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    würde sich tatsächlich anbieten, die derma konsil frage anzuklagen. denn meiner meinung nach ist eine umgehende meldung wegen berufskrankheit ebenso korrekt!



  2. #7
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    Etwas oberflächliche Recherche:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%..._(Deutschland)

    "Der Prüfer hat schließlich einen gewissen, der Überprüfung durch das Gericht naturgemäß entzogenen Bewertungsspielraum. Dieser Spielraum eröffnet sich ihm aber erst, wenn die Leistungsfeststellung und die fachliche Einordnung fehlerfrei erfolgt sind. Erst dann, wenn der Prüfer die Prüfungsleistung vollständig zur Kenntnis genommen, deren Vertretbarkeit (sie muss genau genommen nicht einmal „richtig“ im eigentlichen Sinne, sondern nur vertretbar und folgerichtig sein, selbst reine Folgefehler nach anfänglich falscher Weichenstellung dürfen nicht als falsch gewertet werden) richtig eingeordnet hat, eröffnet sich sein Bewertungsspielraum, der auf seinen Erfahrungen als Maßstab beruht und der der gerichtlichen Kontrolle entzogen ist."

    Weiter:

    https://openjur.de/u/280427.html

    "Ein Folgefehler liegt vor, wenn ein unrichtiger Ansatz in sich folgerichtig weitergeführt wird, sei es, dass bei einer Rechenaufgabe ein falsches Ergebnis bei der Lösung weiterer Rechenaufgaben eingesetzt und als Folge auch die weiteren Aufgaben unrichtig gelöst werden, sei es, dass bei einer unrichtigen Weichenstellung in einer sonstigen Arbeit danach ein folgerichtiger Lösungsweg beschritten wird (VG Sigmaringen, Urteil vom 30. Oktober 2003 – 8 K 556/01 –, Juris RdNr. 45)."

    Bin natürlich juristischer Laie, aber für mich klingt das, was das IMPP da gerade an Fragetypen konzipiert, ziemlich illegal.



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