Ich zitiere mal die KV Bayern vom März 2018:
"Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen nur von an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Ärzten oder deren persönlichen Vertretern sowie im Rahmen des
Krankenhausentlassmanagements ausgestellt werden; dagegen nicht von Ärzten in
Krankenhaus-Notfallambulanzen (Ausnahme im BSD während Kooperationszeiten)."
Gibt hier sicher einige Hausärzte, die das kompetenter beantworten können als ich. In BW werden im Krankenhaus eigentlich nur Zettel geschrieben, in denen der stationäre Aufenthalt bescheinigt wird. Das ist aber keine AU Bescheinigung. Ich persönlich glaube nicht, dass es ohne das notwendige Formular, vom Hausarzt unterschrieben, vor dem Arbeitgeber Bestand hat, wenn man einfach auf ein weißes Papier schreibt. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.