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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    examinierte Laborratte Avatar von schmuggelmaeuschen
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    also mein HA hatte keine Kassenzulassung, da er nur Privatpat. genommen hat und der hat mich auch immer krank geschrieben
    Ich schulde dem leben das Glänzen in meinen Augen



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von escitalopram Beitrag anzeigen
    Sorry für die blöde Frage, aber es interessiert mich. Im PJ wurde keine AU-Bescheinigungen i.e.S. ausgestellt, da gab es irgendwelche äquivalenten Scheine, das weiß ich. Aber warum sollen nur Ärzte mit Kassenzulassung AU ausstellen dürfen? Mir haben mehrere Privatärzte Bescheinigungen, von wegen "wegen aktueller Befunde nicht arbeitsfähig", ausgestellt.
    Ich zitiere mal die KV Bayern vom März 2018:

    "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen nur von an der vertragsärztlichen Versorgung
    teilnehmenden Ärzten oder deren persönlichen Vertretern sowie im Rahmen des
    Krankenhausentlassmanagements ausgestellt werden; dagegen nicht von Ärzten in
    Krankenhaus-Notfallambulanzen (Ausnahme im BSD während Kooperationszeiten)."

    Gibt hier sicher einige Hausärzte, die das kompetenter beantworten können als ich. In BW werden im Krankenhaus eigentlich nur Zettel geschrieben, in denen der stationäre Aufenthalt bescheinigt wird. Das ist aber keine AU Bescheinigung. Ich persönlich glaube nicht, dass es ohne das notwendige Formular, vom Hausarzt unterschrieben, vor dem Arbeitgeber Bestand hat, wenn man einfach auf ein weißes Papier schreibt. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.



  3. #8
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Jeg arbejder hjemmefra.
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    Markian... du vergisst, dass die Patientin privat versichert ist. Weshalb die vertragsärztliche Versorgung (=Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen) da wenig interessant ist.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Markian... du vergisst, dass die Patientin privat versichert ist. Weshalb die vertragsärztliche Versorgung (=Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen) da wenig interessant ist.
    Ups hab ich überlesen, sorry



  5. #10
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Westfalenpott
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Markian... du vergisst, dass die Patientin privat versichert ist. Weshalb die vertragsärztliche Versorgung (=Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen) da wenig interessant ist.
    Das stimmt zwar, entscheidend ist aber, ob
    a) der Arbeitgeber und
    b) die Versicherung die AU akzeptieren. Das könnte bei Nicht-Fachärzten Probleme geben.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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