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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Nein, normalerweise ist da gar nichts flexibel. Aber wenn ich sowieso nicht für die Arbeit in den Sälen einsetzbar bin, könnte ich so etwas ja vorschlagen, da es theoretisch egal wäre, wann die Büro- und Computertätigkeiten verrichtet werden. Ob meine Chefin das auch so sieht, weiß ich nicht... 😅



  2. #7
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    https://www.bmfsfj.de/blob/94398/b23...esetz-data.pdf

    die Arbeit von 20-22 und an Sonn- und Feiertagen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #8
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    Ja, ich weiß. Aber eigentlich werden da bei uns nur Leute für die Säle gebraucht, keine Schwangeren.
    Vielen Dank für euren Input. Genaueres werde ich erfragen und klären, wenn es soweit ist.



  4. #9
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    Achso- dein Arbeitgeber MUSS JETZT schon eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere haben und euch darüber aufgeklärt haben. Da müsste u.a. drin stehen ob Schwangere überhaupt als OTA eingesestzt werden können, ob das evtl auf bestimmte Eingriffe begrenzt ist etc.

    Der Knackpunkt ist- bis auf die klaren gesetzlichen Grenzen z.B. für die Arbeitzeit, Alleinarbeit/Möglichkeit jederzeit den Arbeitsplatz verlassen zu können- die "unverantwortbare Gefährdung" ist für viele Bereiche noch nicht näher definiert. Bei einigen Gefährdung ist "Schwangerschaft" ein Ausschluss für die Tätigkeit. Z.B. wenn Grenzwerte für bestimmte Stoffe nicht eingehalten werden können. Betrifft z.B. Narkosegase, Belastungen durch Kautern...
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #10
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    Ja, diese Regelungen kenne ich und ich weiß auch, wie es aktuell mit schwangeren Kolleginnen gehandhabt wird. Sie werden überhaupt nicht im Saal eingesetzt, sondern machen Bürotätigkeiten und sind dafür von Mo-Fr im Frühdienst da. Überhaupt ist das mehr Beschäftigungstherapie als dass man Leute für diese Tätigkeiten bräuchte.

    Der Knackpunkt für mich ist, dass ich in dieser Zeit (wochentags bis 16 Uhr) mit meinem Studium beschäftigt bin und bisher deshalb meine 50% Teilzeit ausschließlich in Form von Nacht- und Wochenenddiensten bestreite.
    Daher habe ich mich gefragt, wie/ob ich überhaupt sinnvoll eingesetzt werden kann, wenn ich schwanger bin, aber zu den Bürozeiten meiner Chefin (Frühdienst) eigentlich in der Uni sein muss.

    Ich sehe meine potentielle zukünftige Situation insofern als Sonderfall, als dass ich bisher neben dem Studium AUSSCHLIESSLICH zu Tageszeiten arbeite, in denen es während der Schwangerschaft nicht erlaubt ist. Und eigentlich auch auf diese Zeiten (Wochenend- und Nachtdienste) angewiesen bin, wenn ich nicht weniger als 50% arbeiten will.



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