Habe einen Einspruch für „stationäre Aufnahme“ geschrieben.
Begründung (bitte umformulieren):
Antwortmöglichkeit „stationäre Aufnahme“ ebenfalls möglich und meistens indiziert. Da in der Fragestellung nicht auf den Schweregrad der Verletzung eingegangen wird, ist von einer stationären Aufnahme auszugehen bzw. lässt sich eine solche nicht prinzipiell ausschließen, um eine evtl. körperliche und psychische Beobachtung an die Straftat anzuknüpfen.
Literatur:
M. Stauber, Th. Weyerstahl: Duale Reihe - Gynäkologie 2007
Diestler, Riehn: Notfälle in Gynäkologie und Geburtshilfe 2. Auflage 2006, S. 54