teaser bild
Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 15 von 17
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    PalimPalim! Avatar von epeline
    Registriert seit
    16.02.2009
    Ort
    Krabbelgruppe
    Semester:
    Keine mehr
    Beiträge
    8.788

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von K?lnChaos Beitrag anzeigen
    Werden Vergewaltigungsopfer nicht stationär aufgenommenen?
    Wenn es keine schweren Verletzungen gibt, ist das nicht notwendig!



  2. #12
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    12.04.2019
    Beiträge
    45
    Habe einen Einspruch für „stationäre Aufnahme“ geschrieben.

    Begründung (bitte umformulieren):
    Antwortmöglichkeit „stationäre Aufnahme“ ebenfalls möglich und meistens indiziert. Da in der Fragestellung nicht auf den Schweregrad der Verletzung eingegangen wird, ist von einer stationären Aufnahme auszugehen bzw. lässt sich eine solche nicht prinzipiell ausschließen, um eine evtl. körperliche und psychische Beobachtung an die Straftat anzuknüpfen.

    Literatur:
    M. Stauber, Th. Weyerstahl: Duale Reihe - Gynäkologie 2007
    Diestler, Riehn: Notfälle in Gynäkologie und Geburtshilfe 2. Auflage 2006, S. 54



  3. #13
    PalimPalim! Avatar von epeline
    Registriert seit
    16.02.2009
    Ort
    Krabbelgruppe
    Semester:
    Keine mehr
    Beiträge
    8.788
    Aus der Praxis kann ich nur sagen, dass die betroffenen Patientinnen seltenst stationär aufgenommen werden. Warum auch?
    Ansonsten würde ich mal etwas aktuellere Literatur suchen als von 2007...



  4. #14
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.08.2011
    Beiträge
    18
    Hier aktuellere Literatur: Ramshorn-Zimmer, A; Hilbig, F; König, C; Handzel, R; Bernhard, M; Gries, A: Die vergewaltigte Frau: Was ist in der Notaufnahme zu tun? Geburtsh Frauenheilk 2015; 75.

    Die stationäre Aufnahme ist hier definitiv nicht ausgeschlossen, da unklar bleibt, ob die weitere Versorgung der Patientin gesichert ist, ob eine Suizidalität abgeklärt wurde etc.



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    du musst doch eine vergewaltigte Frau nicht stationär aufnehmen weil sie suizidal sein KÖNNTE. Welche weitere Versogung genau meinst du?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook