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Es ist nun mal in jeder Ärztekammer unterschiedlich. Und je exotischer der Werdegang umso mehr ist es eine Einzelfallentscheidung. Es kann sogar passieren, dass Sachbearbeiter A was anderes sagt als Sachbearbeiter B.
Und nein, eine reine Tätigkeit in der NFA wird wohl kaum als Gastroenterologie angerechnet.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3