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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Es ist nun mal in jeder Ärztekammer unterschiedlich. Und je exotischer der Werdegang umso mehr ist es eine Einzelfallentscheidung. Es kann sogar passieren, dass Sachbearbeiter A was anderes sagt als Sachbearbeiter B.
    Und nein, eine reine Tätigkeit in der NFA wird wohl kaum als Gastroenterologie angerechnet.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Es kann sogar passieren, dass Sachbearbeiter A was anderes sagt als Sachbearbeiter B.
    Ja, hier bei mir... Wobei man sagen muss: der eine war Sachbearbeiter für Facharztsachen, der andere Sachbearbeiter für Zusatzbezeichnungen. Also haben die Sachbearbeiter in zwei völlig verschiedenen Abteilungen der gleichen Ärztekammer gearbeitet. War eigentlich logisch dass die in der Bewertung zu völlig verschiedenen Ergebnissen "klar, erkennen wir an" und "auf keinen Fall, geht gar nicht" kommen...

    Und genau mit dieser Erfahrung im Hintergrund würde ich sagen:
    Frag die Weiterbildungsabteilung deiner Ärztekammer. Ein Anruf, und du hast eine bessere Auskunft als hier aus dem Forum.

    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Und nein, eine reine Tätigkeit in der NFA wird wohl kaum als Gastroenterologie angerechnet.
    Wenn das dann auch so im Zeugnis steht... es könnte ja auch drinstehen dass man in der Abteilung für Gastroenterologie gearbeitet hat und die Tätigkeit auch die Arbeit in der Notaufnahme umfasst hat... in einem Zeugnis kann sooo viel stehen...



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ja, eine NFA-Rotation bzw. Dienste in der NFA bei einer eigentlichen Stelle in der Gastroenterologie werden nicht das Problem sein. Wichtig ist aber 1. was im Vertrag und 2. was im Zeugnis steht.

    Wir haben Sachbearbeiter die nach Alphabet sortiert die Fachrichtungen incl. Zusatzbezeichnungen bearbeiten. Die Prüfungsanmeldung macht aber jemand anderes. So richtig Spass in die Sache kommt dann, wenn da nur eine neu eingestellte Vertretung ohne Ahnung die Anmeldung in die Finger bekommt.
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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Hi Leute,

    danke erstmal für eure Antworten. Mald avon abgesehen, dass mir Hinweise auf die Pharaonen nicht weiterhelfen, würde ich erwarten, dass sich meine Fragestellung um eine häufige Konstellation handelt und sich schon andere vor mir damit befasst haben.
    Deswegen habe ich eine Email an die Ärztekammer geschrieben (die telefonischen Sprechzeiten gibt es nur pro forma ) und würde hier posten, falls ich eine definitive Antwort erhalten habe.
    Was die Rettungsstelle angeht, habt ihr mich eventuell falsch verstanden: Meine Frage ist, ob man sich sechs Monate auf der RST der Inneren auf den Common Trunk der Chirurgie anrechnen lassen kann. Hintergrund ist, dass ich mal gelesen habe, dass dies möglich sei. In kleineren Kliniken gibt es diese Trennung ja nicht immer, daher würde es schon Sinn machen. Wenn eine ITS internistisch geführt ist, kann man seine Weiterbildungszeit auch als Chirurg dort absolvieren. Alle Klarheiten beseitigt



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Frage ist immer wer für was die Weiterbildungsermächtigung hat.
    Dann was in der Weiterbildungsordnung DEINER Ärztekammer steht.
    Und wenn es da nicht steht, das DEIN Sachbearbeiter wie anerkennt.
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