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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebe Community,

    allen Bewerbern für dieses Wintersemester vorab schon einmal viel Erfolg! Auch ich stürze mich mit meinen 16 WS und einem DN 2,7 wieder ins Getümmel, insgesamt auch mit einem guten Bauchgefühl.
    Vor der Bewerbung wirft sich meinerseits noch eine Frage bezüglich des Sozialkriteriums 3 auf: Ich würde gern einen Ortsantrag stellen, da ich in Leipzig ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis habe. Außerdem wäre ich ab Oktober aber auch in der komfortablen Situation, elternunabhängiges BAföG nutzen zu dürfen (3 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Arbeit). Beißen sich diese Tatsache mit dem Ortsantrag oder sind meine Eltern, so wie im Text beschrieben, aufgrund meiner Erwerbstätigkeitszeit nicht mehr unterhaltsverpflichtet?

    Besten Dank im Voraus!



  2. #2
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    Beides hat nichts miteinander zu tun. Wenn du elternunabhängiges Bafög erhältst, dann sind deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.



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