Aus den Erzählungen meiner ehemaligen Kollegen aus der Klinik kenne ich einen alten Fall, bei dem eine AiPlerin damals im Dienst einen Patienten hatte, bei dem sie sich bzgl. des Netzhautbefundes unsicher war. Sie informierte den OA, der aber nicht reinkommen wollte. Die junge Kollegin klärte den Patienten dahingehend auf, dass sie eine vernünftige Abklärung für wichtig erachte und ihm dringend rate, sich woanders vorzustellen, da sie den OA nicht Dazu bekam, reinzukommen. Der Patient folgte diesem Ratschlag nicht, stellte sich einige Tage später woanders erst vor und hatte eine Ablatio. Er verklagte daraufhin den OA, die AiPlerin hing aber dennoch mit drin und hatte ein Verfahren am laufen. Ob mangelnde Dokumentation ihrerseits das Problem war oder was, das kann ich nicht sagen.