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Uns wurde von den Rechtsmedizinern in der Uni sehr häufig gesagt, dass jeder Arzt zur Leichenschau aufgefordert werden darf und man das grundsätzlich nicht verweigern kann, inkl. Ausfüllen des Totenscheins... Das Argument "Ich kenne den Patienten nicht, also fülle ich den Schein nicht aus." klingt auch nicht plausibel, man muss ja die Vorgeschichte des Pat. nicht kennen, um den Tod festzustellen. Und man kann immer ungeklärt/unnatürlich ankreuzen, von daher...