Unsorgfältig (absichtlich oder unabsichtlich) ausgeführte Leichenschauen können anscheinend sehr wohl als Straftat gewertet werden, die im dümmsten Fall zum Entzug der Approbation führen kann. Hier ein Fall aus einer Präsentation der Rechtsmedizin am UKE:
"Der angeklagte Arzt wurde zu einer leblos im Badezimmer gefundenen
70jährigen Frau gerufen, die von den Angehörigen ins Wohnzimmer
gebracht worden war. Es herrschte Dämmerung, und die
Deckenbeleuchtung des Wohnzimmers war eingeschaltet.
• Der Angeklagte untersuchte die Frau, fand keinerlei Atemtätigkeit,
keinen Puls, keine Pupillenreaktion. Er öffnete die Kleidung im Bereich
des Brustkorbs und horchte ab. Im Nackenbereich stellte er wohl seiner
Ansicht nach unauffällige Totenflecke fest. Der Leichnam wurde nicht
entkleidet.
• Todesbescheinigung gab der Arzt an, die Frau sei an einer natürlichen
Todesursache (Herz- Kreislauf- Versagen) gestorben. Im Haus der Verstorbenen wurde mit Öfen geheizt.
• Wenig später wurde die Tochter der Frau ebenfalls leblos im
Badezimmer gefunden. Jetzt stellte sich heraus, dass beide tatsächlich
an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben waren. Der CO- Gehalt
bei der Tochter betrug 68%.
• Die hierauf hinweisenden hellroten Totenflecken hatte der angeklagte
Arzt nicht sehen können, da er den Leichnam nicht entkleidet hatte. Bei
ordnungsgemäßer Durchführung der Leichenschau wäre der Tod der
Tochter vermieden worden
• Verurteilung zu Geldstrafe, fahrlässige Tötung
• AG Wennigsen NJW 1989) "
Das war natürlich schon ziemlich fahrlässig. Aber ich glaub jeder Arzt hätte möglicherweise in so eine Situation kommen können. Man stelle sich vor, man müsse eine Leichenschau durchführen an einem Patienten, den man gar nicht kennt, sieht die eindeutigen Todeszeichen und denkt sich: naja klare Todeszeichen, wieso noch die Unterhose ausziehen?/bin eh total im Stress, keine Zeit etc.
Eine Leichenschau würde ich daher nicht auf die leichte Schulter nehmen und im Zweifelsfall immer ungeklärte Todesursache angeben. Weil andersrum ist es rechtlich keine Straftat