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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Das hat ja keiner gesagt, aber zur Thematik gibts ja ne relativ kurze Leitlinie die 99,9 % aller Unklarheiten zum Thema ausräumt.
    Laut Leitlinie muss bei jeder unklaren Todesursache der Leiter der Abteilung selbst die Leichenschau durchführen und die Polizei informieren. Ich bin mal gespannt, was der Chefarzt sagt, wenn er dafür nachts aus dem Bett geklingelt wird.



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  2. #42
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    Unsorgfältig (absichtlich oder unabsichtlich) ausgeführte Leichenschauen können anscheinend sehr wohl als Straftat gewertet werden, die im dümmsten Fall zum Entzug der Approbation führen kann. Hier ein Fall aus einer Präsentation der Rechtsmedizin am UKE:

    "Der angeklagte Arzt wurde zu einer leblos im Badezimmer gefundenen
    70jährigen Frau gerufen, die von den Angehörigen ins Wohnzimmer
    gebracht worden war. Es herrschte Dämmerung, und die
    Deckenbeleuchtung des Wohnzimmers war eingeschaltet.
    • Der Angeklagte untersuchte die Frau, fand keinerlei Atemtätigkeit,
    keinen Puls, keine Pupillenreaktion. Er öffnete die Kleidung im Bereich
    des Brustkorbs und horchte ab. Im Nackenbereich stellte er wohl seiner
    Ansicht nach unauffällige Totenflecke fest. Der Leichnam wurde nicht
    entkleidet.
    • Todesbescheinigung gab der Arzt an, die Frau sei an einer natürlichen
    Todesursache (Herz- Kreislauf- Versagen) gestorben. Im Haus der Verstorbenen wurde mit Öfen geheizt.
    • Wenig später wurde die Tochter der Frau ebenfalls leblos im
    Badezimmer gefunden. Jetzt stellte sich heraus, dass beide tatsächlich
    an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben waren. Der CO- Gehalt
    bei der Tochter betrug 68%.
    • Die hierauf hinweisenden hellroten Totenflecken hatte der angeklagte
    Arzt nicht sehen können, da er den Leichnam nicht entkleidet hatte. Bei
    ordnungsgemäßer Durchführung der Leichenschau wäre der Tod der
    Tochter vermieden worden
    • Verurteilung zu Geldstrafe, fahrlässige Tötung
    • AG Wennigsen NJW 1989) "

    Das war natürlich schon ziemlich fahrlässig. Aber ich glaub jeder Arzt hätte möglicherweise in so eine Situation kommen können. Man stelle sich vor, man müsse eine Leichenschau durchführen an einem Patienten, den man gar nicht kennt, sieht die eindeutigen Todeszeichen und denkt sich: naja klare Todeszeichen, wieso noch die Unterhose ausziehen?/bin eh total im Stress, keine Zeit etc.
    Eine Leichenschau würde ich daher nicht auf die leichte Schulter nehmen und im Zweifelsfall immer ungeklärte Todesursache angeben. Weil andersrum ist es rechtlich keine Straftat
    Geändert von wurstbrot1337 (01.05.2019 um 19:31 Uhr)



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  3. #43
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    Zitat Zitat von Mr. Pink online Beitrag anzeigen
    Laut Leitlinie muss bei jeder unklaren Todesursache der Leiter der Abteilung selbst die Leichenschau durchführen und die Polizei informieren. Ich bin mal gespannt, was der Chefarzt sagt, wenn er dafür nachts aus dem Bett geklingelt wird.
    Wo steht das?

    Ich zitiere jetzt mal aus der Leitlinie:

    Empfehlung zum Vorgehen bei iatrogenen Todesfällen in der Klinik:Leiter der Abteilung nimmt die Leichenschau selbst vor und benachrichtigt diePolizei und übernimmt die Sachverhaltsschilderung.Bei unklaren Todesfällen in der Klinik ist aus Erfahrung



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  4. #44
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    Da lässt einem die Leitlinie Deutungsspielraum. Jeder Todesfall unter bspw. laufender Injektion ist potentiell "iatrogen" und damit als unklar zu deklarieren.



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  5. #45
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    Na wenn du meinst....



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