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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Kenne aus dem Bekanntenkreis einen Fall, wo einer Assistenzärztin die Approbation entzogen wurde. Die hatte eine Leichenschau gemacht und eine natürliche Todesursache festgestellt. Der Patient wurde danach vor Einäscherung nochmal obduziert und eine nicht natürliche Todesursache festgestellt. Das ist aber auch der einzige mir bekannte Fall. Und da muss man eben auch sagen, dass die Kollegin echt Pech gehabt hat. Die hat eine Leichenschau gemacht, wie sie 99% der Kollegen in stressigen Diensten auch machen.



  2. #7
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    Hat nichts direkt mit dem Thema zu tun, aber uns haben die Rechtsmediziner dringend empfohlen, im Zweifelsfall immer ungeklärt/unnatürlich anzukreuzen. Sonst hat das für die betroffenen Familien (Versicherung) und ggf. den Arzt erhebliche Konsequenzen.



  3. #8
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    Ich kenne Abteilungen, wo auch jeder Todesschein oberärztlich abgesegnet werden muss. Bei uns ist das nur bei Unsicherheiten, es wurde aber auch empfohlen ggf. auch das Gesundheitsamt anzurufen und sich da beraten zu lassen (haben auch einen Rufbereitshaft nachts)



  4. #9
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    Approbation wirklich entzogen bei falscher Todesbescheinigung? Wirklich?

    Sorry, aber das fällt mir persönlich schwer zu glauben. Da muss doch mehr dahinterstecken als eine nach bestem Gewissen ausgeführte oder sogar "schlampig" ausgeführte Todesbescheinigung.

    Nach meinem Rechtsverständnis (natürlich als "Laie") ist der Entzug einer ärztlichen Berufserlaubnis nur dann geboten, wenn ein Arzt eine künftige Gefahr für Patienten darstellt oder so schwerwiegende, bewußte (Kunst-)fehler begangen hat, dass es über ein haftungrechtliches Verfahren hinausgeht.

    Erstens war dieser Patient ja gesichert tot, ein "Schaden" für den Patienten ist also nicht entstanden. Zweitens geht es hier ja eher um zivilrechtliche Ansprüche der Angehörigen. Von mir aus auch Verschleppung der Aufklärung einer Straftat.
    Ist alles net spassig, will ich auch nicht sagen.

    Aber Approbationsentzug? Da kenne ich aus den Verbandsblättchen ganz andere CIRS-Meldungen und Urteile, wo Ärzte wirklich "echten Schmuh" begangen haben und es passiert erstmal nix.

    Vielleicht noch mehr Details zu dem Fall? Damit wir was draus lernen...?

    P.S: mir sind Zahlen der Rechtsmediziner noch in Erinnerung, dass ca. 10-30% der Totenscheine "fehlerhaft" sind. Müsste das dann nicht mit einer relevanten Zahl an Approbationsentzügen pro Jahr einhergehen? Hab ich nix gehört..will natürlich nix heissen.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Ergänzung von Seiten der Bundesärztekammer:

    "Wenn sich ein Arzt eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung - BÄO) zur Ausübung des Arztberufs ergibt, kann dies zum Entzug der Approbation führen (§ 5 Abs. 2 BÄO). Der Widerruf der Approbation erfolgt durch die nach Landesrecht zuständige Behörde des Landes, in dem der ärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist (§ 12 Abs. 4 S. 1 BÄO).

    Unzuverlässig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO ist, wer nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten. Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und seiner Lebensumstände.

    Unwürdig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO ist, wer durch sein Verhalten das zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ansehen und Vertrauen bei der Bevölkerung nicht besitzt. Der Arzt muss also langanhaltend in gravierender Weise gegen seine Berufspflichten verstoßen haben, so dass er nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist. Bezüglich der Beurteilung der Unwürdigkeit stellen Gerichte u.a. auf das durch die Berichterstattung in der Öffentlichkeit zerstörte Ansehen und Vertrauen des Arztes in der Bevölkerung ab."



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