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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #36
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Es dürfte wohl ein Unterschied sein zwischen „Ich kenne den Patienten nicht und unterschreibe daher grundsätzlich keinen Totenschein“ und „Ich habe die erste Leichenschau nicht gemacht, der Totenschein wurde vom Kollegen ausgefüllt und ich soll ihn unterschreiben“.
    Dennoch bin ich da ganz bei Coxy: Der Patient ist tot und da per se fast alle Todesfälle „ungeklärt“ sein dürften, weil man ja nie wissen kann... ist es doch völlig wumpe, wer den Wisch letztlich unterschreibt. Wenn der Patient tot ist, ist er tot. Alles andere muss sowieso anderweitig geklärt werden.
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  2. #37
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    Naja, also ich halte es wie gesagt schon so, wenn ich eine endgültige Bescheinigung unterschreiben soll, auch selbst ausfülle.

    So trivial ist das nicht: man muss sich schon mit der Anamnese befassen, schliesslich muss man eine Todesursache und Kausalkette erstellen und damit werden unsere Sterbestatistiken erstellt!
    und man haftet für das was man da unterschreibt. Approbationsentzug eher nicht, das haben wir geklärt...

    Ich verweigere natürlich keinen TS pauschal. aber schaue schon drauf, dass der Kollege das ausfüllt, in dessen Behandlung der Patient gestorben ist.
    Oder ich fülle wie gesagt eine komplett neue aus.

    Ich selbst „delegiere“ ja auch nicht einen TS an jemand anderen, weil ich grad keine Lust dazu habe.

    hmm. vielleicht sehe ich das zu eng anscheinend.

    pS: und immer ungeklärt anzukreuzen finde ich irgendwie auch zu unbefriedigend. hat ja ne reihe an Implikationen: Unangenehme Verzögerungen, ggf. Polizei etc. Ist ja nicht immer ein Sturz oder dergleichen. da wird mE sogar zu oft „natürlich“ angekreuzt von unseren Chirurgen.



  3. #38
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    hmm. vielleicht sehe ich das zu eng anscheinend.
    Das glaube ich auch. Unbekannten Toten in der Klinik den TS zu verweigern, würde in meinem Fachgebiet schwierig werden, wo am im Dienst ein Kollege schon mal 400 Pat. zu versorgen hat. Da kann man einen Toten von Freitagabend nicht bis Montag liegen lassen, damit dann der ihn kennende Arzt den TS ausstellt. Und es gibt überhaupt keinen Grund, außer wenn es wirklich Hinweise gibt, ungeklärt anzukreuzen. Dass die Sterbestatistik nicht mit der Realität übereinstimmt, ist ein System- und Finanzierungsproblem, aber nicht in der Verantwortung eines Dienstarztes (und auch nicht eines Arztes, der den Pat. länger kennt), das wäre nur durch die Pathologie bzw. Rechtsmedizin sicher zu klären.



  4. #39
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    ok, ich sehe schon: ab sofort gibts wieder Totenscheine frei Haus von mir ...



  5. #40
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    Zitat Zitat von Jukka666 Beitrag anzeigen
    ok, ich sehe schon: ab sofort gibts wieder Totenscheine frei Haus von mir ...
    Das hat ja keiner gesagt, aber zur Thematik gibts ja ne relativ kurze Leitlinie die 99,9 % aller Unklarheiten zum Thema ausräumt.



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