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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
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    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage zum Kindergeldantrag. Dort muss man ja angeben, ob man im öffentlichen Dienst arbeitet. Mal ne doofe Frage, woher weiß ich denn ob die Klinik dazu zählt? TVöD leuchtet mir noch ein. Aber was ist z.b. wenn nach TV Ärzte VKA bezahlt wird, zählt das auch dazu? Kliniken, die eine GmbH sind wahrscheinlich eher nicht?
    Weiß jemand, welche Vor- oder Nachteile es beim Kindergeld hat? Ich habe z.B. nie eine Kindergeldauszahlung über den Arbeitgeber gesehen. ich steh auf dem Schlauch...
    Danke für Antworten!



  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Registriert seit
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    Oche -> Kölle
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    30.693
    Meine Eltern im öffentlichen Dienst hatten Kindergeld tatsächlich immer mit dem Gehalt bekommen und waren ganz erstaunt, dass das bei uns anders ist.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
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    3.731
    Ja, Kindergeld wird ganz normal mit dem Gehalt ausgezahlt bei öffentlichen Trägern. Und wenn der Mann im ÖD arbeitet und die Frau nicht, dann wird es an den Mann ausgezahlt...
    Vor-/Nachteile: keine. Ist nur ein einfaches Gesetz wie es ausgezahlt wird. Du bekommst weder bei der einen Variante mehr Geld noch weniger. Nur der Weg wie man das Geld bekommt ist anders.

    Die Frage ist hat wer der Träger ist. Eine GmbH kann auch unter öffentlicher Trägerschaft sein. Bekanntes Beispiel "Städtisches Klinikum München GmbH". Die gehören trotzdem Kliniken ganz einfach der Stadt München. TVÄ VKA ist schonmal ein ziemlich guter Hinweis, die Frage ist halt was im Arbeitvertrag genau steht: es gibt ja auch ein "angelehnt an TVÄ VKA" oder solche Formulierungen. Im Impressum der Homepage im Internet könnte auch der Träger stehen oder ansonsten die Personalabteilung fragen. Die freuen sich immer über Telefonate.



  4. #4
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    ... Und nicht jede öffentliche Einrichtung macht das. All die Jahre, die ich VKA-Verträge hatte, kam das Kindergeld trotzdem von der Familienkasse.



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