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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Ich denke man muss auch etwas differenzieren, nur muss immer erst was passieren, damit gehandelt wird? Sorry, aber dieses Denken finde ich etwas grenzwertig und ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren sofern was passieren würde und ich von dieser ganzen Missachtung weiß.

    Natürlich ist es ein "anschwärzen", aber was kann ein Patient dafür, wenn denn wirklich was passiert? Die Patientensicherheit geht in meinen Augen vor, wie das persönliche Interesse maximal Geld zu verdienen.
    Daher finde ich es grenzwertig solch ein Verhalten an den Tag zu legen. Ich hatte das Gespräch ja gesucht und versucht an die Vernunft zu appelieren, aber leider ist das schwäbische Schwimmen in manchen Köpfen zu sehr drin.



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
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    Leben und leben lassen, von Anschwärzen halte ich nichts. Ich weiß nicht wo der Kollege bzw ihr fahrt und wie hoch die Einsatzbelastung in 12 Stunden ist, aber es gibt einige RD-Bereiche in denen 24 h -Dienste durchaus möglich sind.

    Klingt für mich leider eher nach einem persönlichen Problem mit besagtem Kollegen, dass jetzt auf "offiziellem" Wege gelöst werden soll.

    Das Du "juristisch" Recht hast, ist klar.... aber wie gesagt, es geht dich nichts an. Du bist weder die Dienstaufsicht noch das Gewerbeaufsichtsamt.
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







  3. #8
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    177
    ...dass man seine eigene Gesundheit in Gefahr sieht, wenn der Kollege in dem Zustand den RTW mit fährt?



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das hängt von der Auslastung in den Diensten ab. Auf Wachen wo man quasi durchfährt ist das was anderes als auf Dornröschenwachen, auf denen man mehr Ruhe bekommt als daheim.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    7
    Ein Hinweis an den Vorgesetzten wäre doch ein Anfang, je nachdem wie der die Sache dann bewertet, wird er schon entsprechende Schritte einleiten.
    Bei uns bekommt man schriftlich ausgehändigt, dass die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen darf und die Ruhezeiten einzuhalten sind, da ansonsten die Genehmigung für die Nebentätigkeit dann widerrufen werden kann. Wenn er nach einer Nachtschicht noch in die andere Arbeit geht, kann da der Haupt-AG wenig machen. Aber im umgekehrten Falle sollte er ggf. Maßnahmen ergreifen. Wie die aussehen, bleibt ihm überlassen.



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