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Zitat von
Gesocks
Nein. Erdbeermond, das ist jetzt insgesamt ziemlich halbgar.
Rücktritt unmittelbar vor beziehungsweise während der Prüfung ("Fühlen Sie sich im Stande, die Prüfung abzulegen?" "Nö.") wird nicht anders gehandhabt als der Rücktritt einige Tage vor der Prüfung. Den Nachweis bleibt der Prüfling genauso schuldig.
Ob ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden muss, entscheidet das LPA. Lena hat das Vorgehen doch erfragt, der Bescheid bemängelt es auch nicht.
Härtefallantrag bei der Uni bringt, beim Staatsexamen, gar nichts.
Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt Natürlich braucht man in jedem Fall, egal ob man sich drei Tage vorher schon schlecht fühlt oder ob man fünf Minuten vorher entscheidet, dass es nicht geht, ein Attest. Ich wollte nur darauf hinaus, dass man eben direkt vor der Prüfung noch gefragt wird, ob man dafür bereit ist. Und falls nicht, dass man dann eben sofort zum (Amts)Arzt muss, um sich ein Attest zu holen.