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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Naja, aber wenn das oben Genannte das Wesentliche des Attestes darstellt (wassergefüllte Darmschlingen, verstärkte Darmtätigkeit .,,.), muss man doch auch das LPA verstehen, dass die für ein staatliches Examen die Prüfüngsunfähigkeit ja gar nicht akzeptieren können. Das ist doch eine völlige Allerweltsbeschreibung einer Gastroenteritis. Da fehlen doch gänzlich konkrete Schilderungen, warum du die Prüfung nicht ablegen konntest.



  2. #12
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    Also ich denke mit Diarrhoe und evtl. bakteriellem Infekt, war es mir schlecht möglich 4 Stunden in eine Prüfung zu gehen.



  3. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Derart zukunftsrelevante/-entscheidende Rücksprachen mit dem LPA immer (!) schriftlich klären.

    Notfalls nach einem Telefonat in einer E-Mail an den konkreten Ansprechpartner schreiben:
    "Sehr geehrte(r) Herr/Frau Sowieso,
    würden Sie mir freundlicherweise die eben in unserem Telefonat getätigte Aussage, dass ein hausärztliches Attest für Zweck XY reicht, noch einmal schriftlich bestätigen?"
    Oder eben direkt schriftlich klären.

    Ist zwar etwas hölzern, habe ich aber sogar bei der dämlichsten Famulaturrückfrage bzgl Anrechnungen so gehandhabt.
    Bringt dem OP zwar leider nix mehr, aber vielleicht stößt irgendjemand bei einer zukünftigen Recherche mal auf diesen Thread.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  4. #14
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Naja, offensichtlich sollte man gerade NICHT namentlich in Erscheinung treten, wenn man sich in dieser Sache erkundigt. Wenn ich es recht verstanden habe, geht es ja nicht ums Attest selbst sondern darum, dass man sie wegen der vorherigen Nachfrage verdächtigt, da geschummelt zu haben. Quasi Krankmeldung mit Vorankündigung...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Ich kann mich zum Fall nicht äußern, aber wenn alles stimmen sollte, bestätigt das mein Eindruck, dass (nicht nur LPA, Unis in) Bayern und BW extrem spießig sind. Wir können nur spekulieren, ob die Person tatsächlich Magen-Darm hat oder doch aus Angst nicht antreten möchte etc. Fakt ist, dass sie ein Attest hat und scheinbar kein Amtsarzt-Attest benötigt wird (finde ich auch seltsam). Und wie kann man sich nur so anstellen, ist das LPA jetzt ein Detektivbüro oder was? Am besten schicken sie einen Mitarbeiter zur Studentin, damit er sich von der Glaubhaftigkeit ihrer Prüfungsunfähigkeit durch körperliche Untersuchung, Labor und am besten diagnostische Laparotomie überzeugt.

    Ich wünsche dir viel Erfolg und lass dich am besten von einem Spezialisten beraten!



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