Mich würde mal interessiere:
Glaubt ihr, dass die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung in Mainz auch in Zukunft in neuen Auswahlverfahren seine Gültigkeit behalten wird sofern man diese schon erhalten hat. Oder kann eine Uni einem bereits ausgestellten Dokument die Gültigkeit wieder entziehen? Wäre dies überhaupt rechtlich möglich?
Vielleicht kann ja jemand hier etwas dazu sagen.
Lg
Hey,
ist schon eine Weile her aber ich habe nochmal eine Frage zum Bewerbungsverfahren in Mainz. Ich habe Anfang des Jahres mit Herrn Paa geschrieben und dieser bestätigte mir das zum WS 19/20 es weiterhin möglich war sich trotz Abitur über die "Beruflich Qualifiziertenquote" zu bewerben. Jedoch fehlten mir für dieses WS 15 Tage Berufserfahrung...Ja die nehmen das wirklich so genau.
Zum SS 20 hat er mir jedoch nur gesagt ich solle mich auf den TMS vorbereiten, da dieser in Zukunft mehr Berücksichtigung finden würde.
Meine Frage ist jetzt ob du evtl. näheres weißt ob es nächstes SS weiterhin möglich sein wird sich trotz Abiturs über diese Quote zu bewerbe? Da dies wirklich meine letzte Chance ist einen Studienplatz zu bekommen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit besten Grüßen aus dem Norden!
Ohne mich jetzt wirklich auszukennen, war mir doch so, als würde die Ausbildungsnote als Abiturnote gezählt in diesem speziellen Verfahren in Mainz? Wenn ja, dann wird eben ab jetzt Ausbildungsnote plus TMS eingerechnet, weshalb man dann ohne selbigen nicht mehr weit käme...
Allerdings ohne Gewähr...
Warum hast du den Herrn nicht gleich gefragt, ob die Quote an sich auch nächstes SS noch gilt?
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)