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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    mal wieder bringt mich hochschulstart zur Verzweiflung.
    Ich habe mich beworben und SK 3 geltend gemacht, jetzt steht in meinem Kontrollblatt, ich könne dies nur für meine nächstgelegene Hochschule geltend machen. Dazu finde ich jedoch wirklich nirgends etwas auf deren Homepage. Mir ist bekannt, dass es bei SK 2 um die besondere Verteilung an den nächstgelegenen Hochschulstandort geht. Bei 3 steht bisher immer nur "(..) Bindung an den erstgenannten (..)ort". Wie kommt es, dass es jetzt die nächstgelegen sein soll? Zu mal bei einer Mitwarterin eigentlich SO genauso hätte passieren müssen, sie jedoch keinen Hinweis in ihrem Kontrollblatt hat, obwohl auch sie nicht die nächstgelegene Hochschule ausgewählt hat.
    Bitte um Hilfe! Hat jemand eine Idee was ich tun kann? Anders komme ich nicht an meine Wunschuni..

    Liebe Grüße



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    12
    ich hatte dieselbe Frage wie du und habe hochschulstart angerufen. Es gilt tatsächlich nur für die nächstgelegene Uni, unter den Downloads gibts eine Tabelle, wo die genauen Entfernungen stehen. Solltest du eine andere Uni als die nächstgelegene wählen, bringt dein SK3 nichts.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    10.719
    Das steht so auch auf der Hochschulstart-Seite:

    https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe350



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Das steht so auch auf der Hochschulstart-Seite:

    https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe350
    Ich finde das auch nicht eindeutig. Bindung an den Hauptwunschort muss ja nicht am Wohnsitz sein IMHO. Aber gut, im Zweifelsfall hat Hochschulstart immer Recht
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



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