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Im Zweifelsfall wahrscheinlich auch eher einweisen, gerade beim (vermeintlich) ruhigen Patienten. Ich finde nicht, dass hier eine riesige Verletzung seiner Rechte vorliegen würde, vielleicht wäre er ja sogar gerne mit ins KH gefahren. Das gibt es ja im Bereich der geistigen Behinderungen häufig, ich bezweifele in dem Zusammenhang auch, dass sein Grundproblem wirklich eine Persönlichkeitsstörung war - auch wenn es so im Bewohnerstammblatt drinsteht...
Wenn jetzt natürlich die neue Pflegeschülerin Anna den Rettungsdienst verständigt hat, und zwischenzeitlich hat die Wohnbereichsleiterin angegeben, dass dieses Verhalten regelhaft jeden Mo-Mi-Fr vor der Beschäftigungstherapie auftritt, hat man auch mehr Argumente, auf die Zwangseinweisung zu verzichten und den Fall dann im Gespräch Patient-Betreuer-Wohnheim klären zu lassen. Aber auch da kann eine kurze Auszeit manchmal beiderseits für Entzerrung sorgen.
In aller Regel würde ich mir da die Finger nicht verbrennen und den Patienten fachärztlich im KH untersuchen lassen.