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  1. #11
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Im Zweifelsfall wahrscheinlich auch eher einweisen, gerade beim (vermeintlich) ruhigen Patienten. Ich finde nicht, dass hier eine riesige Verletzung seiner Rechte vorliegen würde, vielleicht wäre er ja sogar gerne mit ins KH gefahren. Das gibt es ja im Bereich der geistigen Behinderungen häufig, ich bezweifele in dem Zusammenhang auch, dass sein Grundproblem wirklich eine Persönlichkeitsstörung war - auch wenn es so im Bewohnerstammblatt drinsteht...
    Wenn jetzt natürlich die neue Pflegeschülerin Anna den Rettungsdienst verständigt hat, und zwischenzeitlich hat die Wohnbereichsleiterin angegeben, dass dieses Verhalten regelhaft jeden Mo-Mi-Fr vor der Beschäftigungstherapie auftritt, hat man auch mehr Argumente, auf die Zwangseinweisung zu verzichten und den Fall dann im Gespräch Patient-Betreuer-Wohnheim klären zu lassen. Aber auch da kann eine kurze Auszeit manchmal beiderseits für Entzerrung sorgen.
    In aller Regel würde ich mir da die Finger nicht verbrennen und den Patienten fachärztlich im KH untersuchen lassen.



  2. #12
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    Das mit der Persönlichkeitsstörung finde ich in dem ganzen Kontext auch mehr als fragwürdig. Ansonsten werden (meist männliche) Patienten mit einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ regelmäßig nach PsychKG untergebracht. Noch öfter landen die allerdings auch im Maßregelvollzug oder gleich ganz in der JVA (dann oft auch ohne Diagnostik).



  3. #13
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    Das mit der Persönlichkeitsstörung finde ich in dem ganzen Kontext auch mehr als fragwürdig. Ansonsten werden (meist männliche) Patienten mit einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ regelmäßig nach PsychKG untergebracht. Noch öfter landen die allerdings auch im Maßregelvollzug oder gleich ganz in der JVA (dann oft auch ohne Diagnostik).

    Und Menschen mit Behinderung, die fremdaggressive werden, landen auch ständig in der Psychiatrie. Klassischerweise liegen dem Verhalten dann aber eher dynamische Interaktionen mit dem Personal zugrunde und die Menschen sind in der Klinik lammfromm. Da wird dann das Pipamperon von 40 auf 41 mg erhöht und die gehen zurück ins Pflegeheim.



  4. #14
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Zitat Zitat von HonorisCausa Beitrag anzeigen
    Die Frage ist auch, ob eine Persönlichkeitsstörung ausreichend ist nach PsychKG vorzugehen. Akutes Delir, Psychose, also theoretisch bethandelbare Grunderkrankungen plus der Tatbestand der Fremgefährdung ist sicherlich eine Indikation, aber bei einer Erkrankung, die sich nicht behandeln läßt..... ehrlich gesagt, ich habe das Bauchschmerzen
    Das Argument würde ich übrigens gerade nicht ziehen:
    Bei Intoxikation/Delir kann man sagen "Patient wieder ruhig", akutes Problem abgeklungen (z.B. schon wieder die kritischen 0,2 Promille ausgenüchtert, Psychose/Wahnerleben entaktualisiert durch beruhigendes Gespräch), weiter beobachten, bei Bedarf erneute Verständigung (Patient kann vielleicht prinzipiell auch seine Angelegenheiten selbst besorgen)
    Bei "tieferen" Problemen (Persönlichkeitsstruktur, Intelligenzminderung, organische Syndrome) sollte man sich gerade nicht auf die vermeintliche Ruhe berufen, weil man weiß ja, dass das Problem nicht einfach so ausheilt/weggeht. Und die Leute sind i.d.R. unter Betreuung, d.h. sie können sich nicht selbst helfen - und die aktuellen Helfer sind überfordert/am Anschlag … nach dem Angriff.



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