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Zitat von
HonorisCausa
Die Frage ist auch, ob eine Persönlichkeitsstörung ausreichend ist nach PsychKG vorzugehen. Akutes Delir, Psychose, also theoretisch bethandelbare Grunderkrankungen plus der Tatbestand der Fremgefährdung ist sicherlich eine Indikation, aber bei einer Erkrankung, die sich nicht behandeln läßt..... ehrlich gesagt, ich habe das Bauchschmerzen
Das Argument würde ich übrigens gerade nicht ziehen:
Bei Intoxikation/Delir kann man sagen "Patient wieder ruhig", akutes Problem abgeklungen (z.B. schon wieder die kritischen 0,2 Promille ausgenüchtert, Psychose/Wahnerleben entaktualisiert durch beruhigendes Gespräch), weiter beobachten, bei Bedarf erneute Verständigung (Patient kann vielleicht prinzipiell auch seine Angelegenheiten selbst besorgen)
Bei "tieferen" Problemen (Persönlichkeitsstruktur, Intelligenzminderung, organische Syndrome) sollte man sich gerade nicht auf die vermeintliche Ruhe berufen, weil man weiß ja, dass das Problem nicht einfach so ausheilt/weggeht. Und die Leute sind i.d.R. unter Betreuung, d.h. sie können sich nicht selbst helfen - und die aktuellen Helfer sind überfordert/am Anschlag … nach dem Angriff.