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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo:)

    Ich bin am überlegen zusätzlich zu meiner normalen Bewerbung in der Wartezeitquote noch einen Härtefallantrag fürs kommende WiSe zu stellen. In meinem Fall kommen nur die gesundheitlichen Gründe in Frage und noch genauer gesagt die Unterkategorien, die sich auf eine dauerhafte starke körperliche Behinderung beziehen (sind natürlich auch nachweisbar). Leider machen andere Foreneinträge, die wenigen Erfahrungsberichte oder auch Gerichtsurteile nicht wirklich eine große Hoffnung auf Erfolg...

    Ich frage bewusst nicht nach einer Einschätzung, sondern würde mich eher für euch persönlich oder vom Hörensagen bekannte Fälle interessieren, in denen ein Härtefallantrag anerkannt wurde (also konkrete Krankheitsbilder, körperliche Beeinträchrigungen etc.).

    Ich würde mich riesig über Antworten freuen :))

    Liebe Grüße,
    Anneliese123



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von swalle25
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    Naja du brauchst ja lediglich ein Schreiben das bestätigt, dass eine 50%ige Schwerbehinderung vorliegt. Wenn du das schwarz auf weiss von einem Arzt/Behörde hast, sollte dem SK1 nichts im Wege stehen glaube ich



  3. #3
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    Meinst du mit SK1 die Härtequote?
    Ich bin mir eben nicht so sicher über den Erfolg, weil auch man auch immer wieder liest, dass selbst Bewerber(-innen) mit schwerwiegenden Krankheiten (MS, Diabetes Typ 1, Krebserkrankungen) nicht durch die Härtequote an einen Platz gekommen sind und deshalb frage ich mich eben, ob eine körperliche Schwerbehinderung da überhaupt Chancen hat...Denn warten kann man ja eigentlich fast immer



  4. #4
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    SK 1 ist NICHT dasselbe wie ein Härtefallantrag!

    Ich verweise auf den Text auf der Hochschulstart-Seite:

    "Eine außergewöhnliche Härte liegt (...) vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d. h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist."

    Quelle: https://zv.hochschulstart.de/fileadm...aetter/m07.pdf

    In Anbetracht dessen ist ja IMHO sofort klar, warum Bewerber mit DM1 oder MS wohl kaum in diese Kategorie fallen, und die meisten Bewerber mit Krebsleiden wohl auch nicht. Ich kenne etliche chronisch kranke Medizinstudenten, die sich ganz normal beworben haben.



  5. #5
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    Den Text von Hochschulstart kenne ich auch mittlerweile auswendig, aber danke für die Erinnerung

    Das das Sozialkriterium (mir war die Abkürzung SK nicht klar) nicht das gleiche ist wie die Härtefallquote ist mir auch bewusst, aber ich möchte ja eben wissen, wer dann überhaupt über diese Härtequote je zugelassen werden würde: also mal konkrete Beispiele und nicht immer diese schwammigen Formulierungen, wie eben Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, Behinderung durch Krankheit und eben "Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar" (die kenne ich ja alle)



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