Juristisch ist es bei Erster Hilfe erst mal bedeutungslos, ob du Arzt bist oder nicht. (Du hast schließlich keinen Behandlungsvertrag mit dem Patienten.)
Und nach deutschem Recht sind Ersthelfer sehr weitgehend davor geschützt, von irgendwem für irgendwas belangt zu werden. Juristisch problematisch ist viel eher die unterlassene Hilfeleistung (oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, aber selbst da greift für den ärztlichen Ersthelfer nicht das Arzthaftungsrecht).
Das OLG München hat sich mal mit diesem Thema befasst:
https://www.bda-hausaerzteverband.de...51006_lang.pdf
Meines Wissens ist das bis heute zu diesem Themenkomplex das höchstrichterliche Urteil in Deutschland.
Wenn du die Approbation nicht brauchst, stellt sich aber in der Tat die Frage, warum du sie beantragen solltest.
Wobei: Bist du sicher, dass du auch im Sinne der Beitragsordnung der Ärztekammer nicht-ärztlich tätig wirst? (Manche Ärztekammern sollen da wohl etwas eigenwillige Definitionen haben.)