Man zahlt halt seinen Kammerbeitrag mit der DRV oder Versorgungswerk hat das nichts zu tun.
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Ich verstehe nicht, welche Nachteile die Approbation mit sich bringen sollte? Die Abgaben für Versorgungswerk und DRV sind doch gleich.
Man zahlt halt seinen Kammerbeitrag mit der DRV oder Versorgungswerk hat das nichts zu tun.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Ich würde also nach Erhalt der Approbation jährlich einen Kammerbeitrag zahlen müssen, auch wenn ich noch keinen Job als Arzt habe?
Geändert von clou9 (19.05.2019 um 19:45 Uhr)
Ja, für "nicht ärztliche tätig" gibt es aber nur so einen Mindestbeitrag. Musst mal in deiner ÄK fragen, wie viel das ist.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
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Bei uns Zahnärzten werden die kammerbeiträge ausgesetzt, wenn man nichts verdient allerdings werden dann immer die vollen Beiträge eingezogen, auch wenn man nur Teilzeit arbeitet